Guten Abend

Wir ziehen nach über 30 Jahren aus der Wohnung. Der Vermieter hat nie die Wände gestrichen oder irgendwelche Kosten übernommen die wir gehabt haben um die Wände zu streichen. Nun verlangt der Vermieter 1500.- für einen Nikotinanstrich da in der Wohnung geraucht wurde.

Dazu kommt noch dass er einen Service bei der Geschirrspülmaschine verlangt. Wurde vertraglich nie abgemacht, dass der Mieter das bezahlen muss bei Wohnungsabgabe.

Kann der Vermieter überhaupt etwas verlangen wenn er über 30 Jahre lang nichts gemacht hat? Und als eine neue Küche eingebaut wurde gab es keine Vertragsänderung sondern die Miete wurde einfach mehr, sind das Kosten wie Service für Geschirrspüler nicht inbegriffen?

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Kommentare

Boban-Dragica Spasovski

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Soweit mir bekannt, müsste der erste Anstrich nach 5 Jahren Miete vom Vermieter übernommen werden, ein Service für den Geschirrspüler ist aber bei einem Auszug eig. normal, ansonsten über den Mieterverband gehen, die helfen. ?

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Armin Stadelmann

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Streichen ist nach 30 Jahren sicher Sache des Vermieters. Normale Service der Gerätschaften ebenfalls.

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Armin Stadelmann

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Wenn ich mich richtig erinnere ist Streichen nach 10 Jahre, Teppiche nach 15 Jahren und Hartbeläge nach 20 Jahren kostenneutralisiert.
Schaue im Internet unter den Schlichtungsstellen nach - sollte dort publiziert sein.

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Moritz Schmidli

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Dardan Istrefi Schau hier ist die Lebensdauertabelle. Nach dieser Zeit gehen die Kosten vollumfänglich auf den Vermieter. Kosten für einen Service am G-Spühler sind nicht zulässig. Für allfällige Raucherschäden müsste ev. Anteilsmässig Kosten übernommen werden, jedoch nach 30 Jahren ist das unüblich. Jede Gemeinde stellt auch einen neutralen Experten zur Wohnungsabnahme, Kosten normalerweise ca. Fr. 160.00. Dieser Erstellt Protokoll an das sich auch der Vermieter halten muss. https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/un...

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Jani Emanuel

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Ihr müsst nicht malen! Nach 30 j ist dies sache des vermieters!

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Monique Schmidli-Rieder

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Nikotinanstrich muss vom Mieter bezahlt werden. Das ist übermäßige Abnutzung und bedarf deutlich mehr Aufwand es in Ordnung zu bringen als ein schnöder Anstrich

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Allma Kiki

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M.E. ist nach 30 Jahren auch der Nikotin Anstrich Amortisiert, für den Service muss der Vermieter aufkommen und nicht der Mieter.

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Allma Kiki

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Ein Service geht nicht in den kleinen Unterhalt! Das muss ihr Vermieter wissen.

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Sara-Luana Caboni

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Sara-Luana Caboni

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Ich het zum au e 100% fachlichi meinig ha echt am mieterschutz aglüte. Hani au sho und die helfedet sho am telefon was sege chash.
Mer zahlt bimnr uszug eh nie alles sondern nur de prozentual ateil.
Aber so wies da staht und ich bi vershidene artikel glese ha - ishs fast ned möglich das mer nach 30 jahr au en spezialastrich zahle muss. Es sind 30 jahr!

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