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Guten Abend
Wie ist das geregelt?
Wenn jemand 50% arbeitet aufgrund von Krankschreibung und der Vertrag läuft noch bis ende April, sie aber noch 5 1/2 Tage Ferien hat. Sind das dann 11 Tage oder 5 1/2 weil sie ja nur halbe Tage arbeitet?
Danke für die Bemühungen
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Guten Abend
Wie ist das geregelt?
Wenn jemand 50% arbeitet aufgrund von Krankschreibung und der Vertrag läuft noch bis ende April, sie aber noch 5 1/2 Tage Ferien hat. Sind das dann 11 Tage oder 5 1/2 weil sie ja nur halbe Tage arbeitet?
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Kommentare
Di, 27/02/2018 - 18:38
Birgit Rechsteiner
Sind weiterhin 5.5 Tage. Ausser es können wegen langer Abwesenheit Ferien gekürzt werden...
Di, 27/02/2018 - 19:05
Andreas Thanner
Es kommt darauf an ob man ferienfähig ist oder nicht. Aus dem Bauch heraus würde ich behaupten, dass dies gegeben ist.
Dann kommt noch hinzu, dass Ferien grundsätzlich in ganzen Tagen (Wochen) bezogen werden sollen, da diese als Erholung dienen. Ob eine Erholung gegeben ist bei 11 Halbtagen mag ich bezweifeln.
Di, 27/02/2018 - 19:11
Sybille Rellstab
Halbtags krank und halbtags Ferien ist meistens nicht möglich. Die Ferienfähigkeit kann auch während teilarbeitsunfähigkeit gegeben sein. Wenn nicht ist die Erholung in Frage gestellt. Gibt Arbeitgeber die das sehr genau nehmen und andere wiederum nicht.
Mi, 28/02/2018 - 01:37
Allma Kiki
Hier ein Link, wie schon Andreas und Sybille es komuniziert haben ... denke damit ist die Frage beantwortet.
www.swissmem.ch/de/news/news/krankheit-und-ferienfaehigkeit.html
Mi, 28/02/2018 - 08:26
Thomas Deuber
Darum habe ich früher immer 10% jobs angenommen. 5 wochen ferien sind dann 50 wochen
Mi, 28/02/2018 - 09:22
Birgit Rechsteiner
und dann noch die Feiertag - du musstest also gar nie da hin und hattest trotzdem Überzeit... *grins*
Mi, 28/02/2018 - 09:24
Thomas Deuber
das waren noch Zeiten.
Mi, 28/02/2018 - 16:41
Juno Grassegger
Danke euch😊