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Guten Abend!
Wichtige Info: Ich bin Laie, also bitte nur einfache Erklärungen 😉 - Merci
Ich bin in der 29.Woche schwanger.
Ich habe ab morgen eine Krankschreibung und darf nur noch 50% arbeiten gehen.
Ich habe keine Krankentagegeldversicherung (weder im Vertrag, noch bei dem Lohnschein)
Mein Vertrag geht nach der Berner Skala (bin seit Mai 2014 angestellt, also im 3.Dienstjahr)
1.Frage.: Wieviel Lohn bekomm ich nun mit 50% Arbeiten 50% krankgeschrieben, von meinem Arbeitgeber?
2.Frage.: Hab ich das richtig verstanden dass ich diesen dann ausbezahlten Lohn nur 2 Monate bekomme (laut Berner Skala, mit meinem 3.Dienstjahr)?
3. Die 50% darf man mir die einteilen, wie es dem Betrieb passt (z.B. 2,5Tage die Woche), oder jeden Tag arbeiten (=bei 40Std. 100%, 20.Std 50% = 4Std/Tag)?
Ps.: Im Anhang sind 3 Bilder zu meinem Vertrag.
Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus.


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2.Frage.: Hab ich das richtig verstanden dass ich diesen dann ausbezahlten Lohn nur 2 Monate bekomme (laut Berner Skala, mit meinem 3.Dienstjahr)?
3. Die 50% darf man mir die einteilen, wie es dem Betrieb passt (z.B. 2,5Tage die Woche), oder jeden Tag arbeiten (=bei 40Std. 100%, 20.Std 50% = 4Std/Tag)?
Ps.: Im Anhang sind 3 Bilder zu meinem Vertrag.
Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus.



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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Clara Suter-Tech
Zu. Punkt 1, lueg mal de bitrag vo de lydia pünter, chunnd ufs gliche use. Also NEI, chunnsch nöd 100% über...
2. Ja lut berner skala häsch demfall 2 mönet zguet, denn wird allefalls scho vom muetterschaftsurlaub (gsetzlich 14.wuche) vorbezoge.
Das isch extra so gmacht, dass gwüssi fraue (han ich selber im fründeskreis) nöd grad nachem positive SS-Test dihei bliebet wills ihne ja soooooo schlecht gaht.... (ich red NÖD vo risikoschwangerschafte!!!! Das isch was anders...)
3. 50% uf de Tag use, also statt 8h nur 4h. Susch chasch ja grad 100% witer schaffe... pause dörfsch glich au no beziehe 😉
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Isabel Brawand
Danke Clara Suter Tech,
Zu 1.:
Bei einem Gehalt von z.b. 4000,- netto, wären das...... ?
Zu 2.:
Steht das wo geschrieben dass das vom Mutterschaftsurlaub vorbezogen werden darf?
3.Ok.
Wieviel Pause dürfte ich bei 4h noch haben?
Sorry für die viele Fragerei.
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Clara Suter-Tech
1, wenn ichs richtig rechne etwa 3600.-
2. Mein damaliger chef hat mir einen passenden gesetzes artikel dazu gezeigt, kann aber nicht mehr sagen welchen (auch schon 5 jahre her) wie du schon sagtest, berner skala, dann überzeit, ferienabbau und zuletzt vorbezug der mutterschaftsentschädigung...
Zu 3 bin ich noch am suchen, gib mir nen moment..
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Claudia Wild
Die Berner Skala deckt 100%, danach null.
Rede mit dem Arbeitgeber über die Aufteilung.
Ja Mutterschaft gilt rein rechtlich als Krankhei im KVG.
Wer ist Dein Arbeitgeber??
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Jérôme Bigler
Schau mal im Arbeitsvertrag was unter Schwangerschaft steht. Schwanger ist weder Krankheit noch Unfall. Dein Arbeitgeber hat Lohnfortzahlungspflicht. Evtl hat er sogar ein das Taggeld bei Schwangerschaft eingeschlossen.
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Clara Suter-Tech
Hier ists besser beschrieben...
Also Krankheit und Schwangerschaft wird gleich gestellt wenns um den lohn geht... hab das falsch formuliert, exgüsi! ?
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Pia Ammann
Isabel ist ja 50 % krank geschrieben. Also bekommt sie vom Arbeitgeber nach Berner Skala (übrigens im 4. Anstellungsjahr seit Mai) 2 Monate lang 100 % Lohn, wenn sie 2 Monate lang krank geschrieben bleibt. Die Einteilung der 50 % ist mit Dir abzusprechen. Der Arzt kann genau definieren, wie die 50 % zu leisten sind und der Arbeitgeber muss sich daran halten. Es geht in diesem Fall um Deine Gesundheit und die Gesundheit Deines Kindes. Dies ist wichtiger als alles andere! Viel Glück auf dem weiteren Weg!
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Birgit Rechsteiner
Mutterschaftsurlaub kann nicht vorgezogen werden (usser man hat 16 Wochen, dann könnten 2 Wochen vorbezogen werden).
Wenn du 50% krank geschrieben bist und sonst 4'000 hast kriegst du 3'600.-- nach gewissen Wartefristen (meist 3 Monate) wäre dann BVG kostenlos).
Achtung, evt. Berechnet sich der Beitrag für den Mutterschaftsurlaub aus den 3'600 für die Zeit bis du wieder 100% arbeitest.
Und zum Schluss: Oh je, du Arme... Entweder hast du einen sehr strengen Beruf (dann nicht krank schreiben lassen, sondern einfachere Arbeit verlangen - ist dein Recht) oder dir gehts wirklich schlimm. 50% krank geschrieben ist brutal viel!!!
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Sandra Ghioldi
Die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub laufen über die EO des Arbeitgebers und sind nicht durch vorzeitige Krankheit kürzbar würd ich meinen...
Fr, 02/06/2017 - 13:45
D'Armiento Michelle
Willte gerade fragen.. Ist das wichtig beim verteag.
Weil ich auch der meinung war arbeitslausfal wegen ss, alos der mutterschafts urlaub wird von der EO bezhalt. Was ja dan fuer arbeitnehmer und geber ala sicherheit dient...
Ist das in demfall nicht immer so.
Ist mir wichtig weil ich jetzt wider angestellt bin.
Eo etc wird abgezogen doch ich bi die erste angestellta an diesem ort d.h meine chefin istvselbstàndig mag alleine nicht mwhr alles machen und daher sind wir beide jungfräulich was so sachen angeht..
Ich möchte sie ja nicht euinieren fals ich nochmal schwanger werde... So mit dachtebich bis jetzt durchbdie eo sind beide finaziell geschützt.. Oder habe ich das falsch verstanden?
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Birgit Rechsteiner
Bei Geburt ab 24. SSW wird von der EO 80% des Lohnes (max. 148'000) als Lohn für 98 Tage meist an den Arbeitgeber ausgezahlt.
Alles was über 14 Wochen ausgeht oder vor dem Gebirtstermin istbwird vom Arbeitgeber, allenfalls je nach dem von der Krankentaggeldversichetung gezahlt.