Guten Abend

Wenn ich eine Brille kaufe mit Zufriedenheitsgarantie (Rückgaberecht innert 30 Tagen bei voller Rückerstattung), mir dazu eine zweite geschenkt wurde und ich nun die Brille (weil die Optik nicht korrekt ist - dies sagte ich schon beim abholen der Brille) innerhalb dieser Zeit zurückgebe - wem gehört die geschenkte Brille?
Für die geschenkte Brille wollen sie mir nun aber 421 Fr. berechnen/abziehen oder ich soll sie zurückbringen.
Beim Retournieren der Brille stellte man mir den vollen Betrag in Aussicht, jedoch hatten sie den Betrag nicht in der Kasse und versprachen ihn zu überweisen, was mir nun aber telefonisch abgesprochen wurde...

Wem gehört die "geschenkte" Brille rechtlich?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Mirjam Locher-Heuberger Ich gehe davon aus, dass das Angebot lautete "Beim Kauf einer Brille erhalten Sie gratis eine zweite Brille" oder so ähnlich.
Das bedeutet, dass dieses Angebot - da Sie die (erste) Brille nun nicht kaufen - für die zweite Brille hinfällig geworden ist. Ergo haben Sie keinen Anspruch auf diese "Gratis" Brille.
Wieso beharren Sie nicht einfach auf der Korrektur der Optik?

Sibylle Benkert Iten Mirjam Locher-Heuberger weil da kein Vertrauen mehr besteht. Als ich nach dem Vermessen sagte, dass ich damit keine gute Fernsicht habe, erklärte man mir, dass ich mich daran gewöhnen müsse. Dasselbe sagte ich bei der Abholung ... wieder dieselbe Antwort😓

Sibylle Benkert Iten Für die 2. Brille gab es eine separate Rechnung mit Betrag 0.- quittiert mit dankend erhalten.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv