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Guten Abend, villeicht kann wer helfen. Person A besitzt von einem 3Familienhaus 2 Wohnungen,die andere Wohnung gehört irem Bruder der beformundet ist, bis jetzt ist von dort für Strom,Wasser oder alfällige nebenkosten 1/3 bezahlt worden, jetzt ist diese Wohnung per Kesp. Verkauft Worden, der Bruder schuldet noch Rechnungen, die noch ausstehen, die Rechnungen müssen noch bezahlt werden oder? Und der Neue Käufer muss der weiterhin 1/3 der Nebenkosten/Strom/Wasser bezahlen?Das 2Problem die Verwalterin von Person A hat sehr viel um die Ohren, es stehen sehr viele Fragen, Rechnungen an die bearbeitet werden müssen, wenn man sie benachrichtigt per Watsapp sonst reagiert sie garnicht (per Telefon) kommt zurück melde mich Morgen, es sind Wochen zerstrichen nichts gehört! Was können wir tun? Glg
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Guten Abend, villeicht kann wer helfen. Person A besitzt von einem 3Familienhaus 2 Wohnungen,die andere Wohnung gehört irem Bruder der beformundet ist, bis jetzt ist von dort für Strom,Wasser oder alfällige nebenkosten 1/3 bezahlt worden, jetzt ist diese Wohnung per Kesp. Verkauft Worden, der Bruder schuldet noch Rechnungen, die noch ausstehen, die Rechnungen müssen noch bezahlt werden oder? Und der Neue Käufer muss der weiterhin 1/3 der Nebenkosten/Strom/Wasser bezahlen?Das 2Problem die Verwalterin von Person A hat sehr viel um die Ohren, es stehen sehr viele Fragen, Rechnungen an die bearbeitet werden müssen, wenn man sie benachrichtigt per Watsapp sonst reagiert sie garnicht (per Telefon) kommt zurück melde mich Morgen, es sind Wochen zerstrichen nichts gehört! Was können wir tun? Glg
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Nicole Arm
bei einem Stockwerkeigentum gibt es ja einen Verteilschlüssel, da wir ja dann genau in Prozent ausrechnet wegen den Nebenkosten usw.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Manuela Schär-Brechbuehler
Bis ende Mai sind alle Nebenkosten zusammengelaufen und abgerechnet worden, und von Person A zuerst bezahlt worden dann in den Nebenkosten zurückerstattet worden und 1/3 dem Bruder verrechnet worden. Kann man den jetzt dem neuen Eigentümer der Wohnung die Rechnung stellen?
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Nicole Arm
erst ab dem Kaufdatum, nicht von den alten Rechnungen
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Peter Spillmann
Person A muss die "Verwalterin" schriftlich an ihre Verpflichtungen mahnen mit Fristsetzung und allenfalls der Androhung rechtlicher Konsequenzen und das ganze per Einschreiben senden.
Ebenso ein Einschreiben an die Kesp von B mit Mahnung und Fristsetzung für die Ausstände.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Manuela Schär-Brechbuehler
Ok, herzlichen dank. Dann kann man die Verwalterin anklagen sie erfüllt so nicht ihre Arbeit die sie angenommen hat, ist das richtig. Person A hat der Verwalterin per Email geschrieben dass sie ein Gespräch mit ihr will um zu sagen dass es so nicht weitergeht, muss den Person A selbst für einen Nachvolgeverwalter schauen?Ok kann Person A der Kesp auch einen Eingeschriebenen Brief schreiben?
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Peter Spillmann
Person A soll das auch noch per Einschreiben der Verwalterin mitteilen, nicht nur per Email. Notfalls Email ausdrucken, einpacken und per R zustellen.
Ja besser A sucht dann selber eine neue Verwaltung!
Ja auch Kesp Brief unbedingt per R-Brief. (Einschreiben)