Guten Abend, oder besser Nacht..
Ich hab eine Frage betreffend Mietrecht. Ich hab meine Verwaltung per Einschreiben darum gebeten den Referenzzinssatz anzupassen. Frist bis 30.09.2016,oder mir innerhalb dieser Frist mitzuteilen warum es nicht angepasst wird. Wie erwartet hab ich keine Antwort bekommen.
Da ich erst heute von den Ferien Nachhause gekommen bin konnte ich noch nicht reagieren..
Jetzt meine Frage, wie muss ich jetzt vorgehen?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Michaela Klaus

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich habs am 30.8. per Einschreiben geschickt.. Frist bis 30.9.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Michaela Klaus

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich rechne ehrlich gesagt gar nicht mit einer Antwort.
Ich weiss nicht wann er den Brief bekommen hat, müsste nachschauen ob ich den Nachweis der Post noch habe..

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sabrina Züger-Wysling

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Michaela Karin hat es schon gut erklährt. Du musst die Frist abwarten, unbedingt den Nachweis der Post finden, ohne das hast du leider keine Chance. Nach ablauf zur Schlichtungsbehörde.

Und nur damit du es weisst, er hat dann aber auch das Recht mit der Miete hoch zu gehen, wenn die Zinse wieder steigen. Was sie bestimmt tun werden.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Michaela Klaus

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Er hat ihn am 31.8. erhalten..

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Babsy Barbara Holl

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Der Vermieter muss die Mietzinsanpassung erst auf den nächsten Kündigungstermin anpassen. Das ist in den meisten Fällen der 31.03.2017. Ausser ihr habt montliche Kündigungstermine (mit Ausnahme des 31.12) Ansonsten gilt eine dreimonatige Frist zur Anpassung

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Michaela Klaus

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja, das ist klar ?? ich kann monatlich Kündigen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Babsy Barbara Holl

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

das wäre übrigens die Rechtsgültige Aussage: Wenn Sie der Meinung sind, Anspruch auf eine Mietzinssenkung zu haben, verwenden Sie folgenden Musterbrief. Schicken Sie diesen eingeschrieben an den Vermieter und bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf. Falls der Vermieter nicht innerhalb von 30 Tagen auf Ihren Brief reagiert, müssen Sie sich innerhalb von 60 Tagen nach Versenden des Briefes an die kantonale Schlichtungsstelle wenden.

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Archiv