Guten Abend muss kurz was fragen... Habe gerade ein gespräch mit jemandem... es geht um Mord, Totschlag oder Fahrlässige tötung... Wie ist das??

1.) Ich sage wenn ich mein Vater auf grund von dem was er mir angetan hat Umbringe ist es Totschlag weil es für mich ja tötung aus rache währe...

Meine gesprächspartnerin sagt es ist Mord da ich ja eigendtlich fliehen konnte und keinen grund hätte ihn zu töten!!

2.) ich sage wenn ich jemaden versehendlich töte, sei es bei einem selbst verschuldeten Unfall oder jemand auf grund meines fahrlässigen handels ums leben kommt ist es fahrlässige tötung...

Meine gesprächspartnerin sagt unabsichtlicher Mord gilt unter Totschlag... Sei es Unfall oder auch wenn ich mit verantwortlich für den tot einer zweit person bin...

3.) Wie ist das mit einem Unabsichtlichen Unfall zb wenn ich einen Autounfall habe an dem ich nichts dafür kann aber meine insassen auf dem gewissen habe??

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Kommentare

Christina Ammann

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Ich kenne mich damit nicht wirklich aus. Ich meinte Mord sei es dann, wenn ich alles von A bis Z plane. Und Totschlag dann wenn es im Affekt passiert. Da hat man das in dem Sinne nicht geplant sondern hat im Moment, in der Handlung reagiert und zugeschlagen. Zum Beispiel weil man so mega wütend ist und die Sicherung mit einem Durchgehen.

Wie es bei einem Unfall ist, weiss ich nicht. Ich meine, man hat ja nicht beabsichtig irgendwo reinzufahren, dass die Person im schlimmsten Fall stirbt. Es war weder geplant noch hat man im Affekt gehandelt. Ich denke nicht, dass das dann ein Todschlag ist, ist es ja eine körperliche Verletzung mit Todesfolge

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Jessica Krämer

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Achtung Laie. Fahrlässig bedeutet, wenn du es eigentlich hättest verhindern können. Z. B. Wenn dein Kind im Auto mitfährt, du es aber nicht anschnallst. Baust nen Unfall, das Kind stirbt, hätte aber mit Gurt überlebt.

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Christina Ammann

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Vielen Dank, jetzt habe ich auch wieder etwas gelernt.

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Sarah Wiederkehr

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Zitate aus den StGb:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/201709010000...
Art 111. (Tötung, vorsätzliche Tötung)
Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass eine der besondern Voraussetzungen der nachfolgenden Artikel zutrifft, wird mit Freiheits- strafe92 nicht unter fünf Jahren bestraft.

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Sarah Wiederkehr

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Art 112 (Mord):
Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweg- grund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders ver- werflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheits- strafe nicht unter zehn Jahren.

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Sarah Wiederkehr

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Art 113 (Totschlag):
Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren

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Sarah Wiederkehr

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Art 117 (fahrlässige Tötung):
Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Frei- heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

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Sarah Wiederkehr

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Ich (Laie) würde sagen, 1) sei kein Mord. Mord wäre zb wenn du jemanden wegen seiner Herkunft töten würdest.
Also wäre es entweder Totschlag oder vorsätzliche Tötung, je nachdem, wie der Richter deine Situation beurteilt. Das hat, denke ich mal, auch damit zu tun, wie lange die Taten deines Vaters her sind. Je länger, desto wahrscheinlicher ist es vorsätzliche Tötung.

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Sarah Wiederkehr

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Zu 2.) nach den Auszügen sind vorsätzliche Tötung und Totschlag auch geplant.

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Sarah Wiederkehr

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Zu 3.) finde ich das Auto-Beispiel gut. Wenn du weisst, dass dein Handeln schlimme (oder gar tödliche Folgen) haben kann, ist es fahrlässige Tötung. Also auch zb wenn du unter Alkoholeinfluss fährst.

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Rene Loosli

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Du kündigst hir dei vorhaben ja schon an also ist das egal wie vorsätzlich !!

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Lina Mauch

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Also bitte nicht falsch aufassen es war nur als beispiel gedacht ich werde es natürlich nicht tun

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Simone David

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Lina Mauch das finde ich toll?

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Sarah Wiederkehr

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Ich fragte mich noch, ob er denn eine Strafe bekommen würde, wenn du aufgrund seiner Taten Suizid begehen würdest...?

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Lina Mauch

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geht nicht mehr dann ist er ja tod ?

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Sarah Wiederkehr

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Ich meinte wenn du ihn nicht tötest aber "stattdessen" Suizid begehst....

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Lina Mauch

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Sarah Wiederkehr ah ich, sorry lesen ist heute kunst... ? das weis ich nicht das wird glaub ich je nach beweislage das Gericht endscheiden...

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Sarah Wiederkehr

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Ah, macht doch nichts... ?
Das wird bei deinen Fragen dasselbe sein.
Nur eben, wenn du ihn tötest, werden die Konsequenzen für dich sehr viel höher sein, als wenn er dich indirekt tötet...
Die beste Rache ist eh, sich ein gesundes Leben leben zu erarbeiten und ihm irgendwann zu sagen, dass er dich nicht kleinmachen konnte und du nun glücklich bist, dass er sein Ziel nicht erreicht hat...
Vollkommen ruhig und gelassen....

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Sebastian Clayborn

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(Laie) Auch eine Tötung im afekt oder eine fahrlässige Tötung können als Mord angelastet werden wenn man z.B. niedere Beweggründe nachweisen kann. Oder mit dem "Sterben lassen" einer Person ein anderes Verbrechen vertuscht werden soll. Wenn du z.B. eine Straftat begangen hast und dich deswegen mit jemandem streitest und diese Person im Handgemenge dann Stirbt weil sie durch einen schubser stolpert und abstürzt ist es eventuell keine fahrlässige Tötung mehr sondern Mord.

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Marcel Marty

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Das ist inkorrekt. In dem von Dir geschilderten Fall würde auf fahrlässige Tötung, im schlimmsten Fall auf Totschlag entschieden. Wenn die anderen Person stolpert und mit dem Kopf z. B. so unglücklich aufkommt, dass sie dabei verstirbt, dann ist es kein bewusst herbeigeführtes Tötungsdelikt und kann deshalb auch nicht als Mord behandelt werden.

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Sebastian Clayborn

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Aber nicht wenn damit ein anderes Verbrechen vertuscht werden sollte oder nicht? Wenn der Tod in kauf genommen wurde um damit ein anderes begangenes Verbrechen zu vertuschen weil jetzt der einzige Zeuge nicht mehr da wäre der dieses bezeugen könnte würde doch Mord aus niederen Beweggründen greifen oder nicht.

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Marcel Marty

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Nein, ausser Du schubst die andere Person, zur Vertuschung einer Straftat, z. B. eine Klippe runter. In diesem Fall würde der Schubser als direkte Handlung zur Tötung eines Menschen gewertet und vermutlich auf Mord entschieden.

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Marcel Marty

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In Deutschland gibt es z. B. Körperverletzung mit Todesfolge... Das haben wir hier in der Schweiz nicht. Hier wird nur zwischen Schwerer Körperverletzung und Tötung entschieden.

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Marcel Marty

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Das schweizerische Strafgesetzbuch kennt für vorsätzliche Tötungsdelikte eine Dreiteilung: Das Grunddelikt ist die vorsätzliche Tötung nach Art. 111 Strafgesetzbuch (StGB), daneben gibt es den qualifizierten Tatbestand Mord nach Art. 112 StGB sowie den privilegierten Tatbestand Totschlag nach Art. 113 StGB. Der Tatbestand und die Rechtsfolgen des Totschlages sind im Artikel 113 des Strafgesetzbuches (StGB) festgelegt. Die Mordqualifikation ist wie folgt umschrieben: „Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.“ Die Tat muss also das Mass an Verwerflichkeit, das jedem Tötungsdelikt ohnehin innewohnt, noch übersteigen. Das Gesetz nennt keine fest umrissenen Mordmerkmale, sondern lässt dem Gericht bei der Qualifikation einen Ermessensspielraum.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a111

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Marcel Marty

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Wenn es um die Beantwortung Deiner restlichen Fragen geht:

2) ganz klarer Fall von fahrlässiger Tötung. Für einen Totschlag braucht es IMHO immer eine Absichtshandlung, bei welcher der Tod der betroffenen Person in Kauf genommen wird.

3) Wenn es ein unabsichtlicher Unfall ist, bei dem Du nichts dafür kannst, dann kannst Du auch nicht dafür haftbar gemacht werden. Anders sieht es aus, wenn Du (auch bei einem unverschuldeten Unfall) eine Mitschuld am Tod der Insassen Deines Fahrzeugs trägst (z. B. durch Nichtragen der Sicherheitsgurte - Du bist als Fahrer dafür verantwortlich, dass die Insassen angegurtet sind). Trägst Du eine Mitschuld, dann wäre diese wohl auch durch fahrlässiges Handeln herbeigeführt -> also fahrlässige Tötung.

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Cosima Grögli

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also: wenn du es planst ist es vorsätzl. mord. aus der sitkation raus im affekt ist es mord im affekt-oft ist da ein freispruch aufgrund notwehr drinn-falls nachweisbar. totschlag ist bei unfällen. fahrlässiger totschlag bei infällen,die gut hätten vermieden werden können

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Marcel Marty

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Ich würde sagen Totschlag wird bei Unfällen nie ausgesprochen. Bei rund 95% der Unfälle, die man selber verschuldet hat, ist der Tatbestand der Fahrlässigkeit erfüllt. Ausser Du überfährst bewusst einen Fussgänger, dann hätten wir sicher den Tatbestand der Tötung, ist dann aber bereits wieder wieder sehr Nahe an der Grenze zum Mord (da geplante Handlung).

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