Guten Abend miteinander

Als ich heute zu meinem Auto gegangen bin konnte ich feststellen, dass mir jemand in mein parkendes Auto gefahren ist. Ich weiss, das die Schramme gestern noch nicht da war. Also muss mir jemand reingefahren sein und ist einfach geflohen. Es war auch kein Zettel am Auto und bis jetzt hat sich auch niemand gemeldet. Was kann ich nun machen? Anzeige gegen Unbekannt? Hat jemand eine Idee, welche Möglichkeiten ich habe?

Gruss Florian

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Kommentare

Sandra Schnelli-Kehrli

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anzeige musst du sicherlich machen schon alleine wegen der versicherung

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Allma Kiki

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Anzeige hin oder her ... das ist ein Parkschaden ... hoffe für dich du bist versichert sonst bezahlt dir es keiner.

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Barbara Mangold-Willareth

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Auf jeden Fall zur Anzeige bringen und dann, falls vorhanden, der Versicherung als Parkschaden anmelden. Falls du keine Parkschaden versicherung hast, ist der Schaden leider nicht gedeckt und du musst ihn aus der eigenen Tasche bezahlen.

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Ilirijana von Shkodër

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Hi Florian, melde dich. Kann dir bestimmt weiterhelfen!

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Ilirijana von Shkodër

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Gruss Ilirijana

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Dani Ha

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Wer keine Parkschadenversicherung hat, hat geschissen. Und bei Smile gibt es keine Parkschadenversicherung! Ich finds scheisse. Günstig aber eben nicht gut.

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Florian Kqiku

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Vielen Dank für eure Unterstützung!

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René von Allmen

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Vollkasko wenn eine da ist. Selbstbehalt beachten

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René von Allmen

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Ev. Vollkasko wenn vorhanden?

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Claudia Wild

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Viel geschreibsel mit wenig Inhalt.
Beste Variante Parkschadenversicherung da kein Selbstbehalt
2. Beste Vollkasko. Die meisten haben sb von 500 oder 1000
3. Variante wenn keine Vollkasko. Der Fonds der Zürich. Mit 1000 sb plus viel Aufwand.
Ich persönlich finde eine Parkschadenvs total überflüssig. Lieber tiefen SB bei Vollkasko das rentiert sich 3x mehr 😉

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Nathalie Gartmann

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isch bi üs vor de wiehnacht au passiert. e riese schramme. Da mir ka voll kascko hend,bliebed mir wol druf hange?so drecksäck.

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Marco Broger

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https://www.nbi-ngf.ch/de/ngf/rechtliche-grundlagen/gesetzliche-grundlagen - wenn keine kasko oder parkschaden vorhanden ist —> nationaler garantiefonds - selbstbehalt 1‘000.-

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