Guten Abend Miteinander 😊

Ich habe vor kurzem ein Schlichtungsgesuch bezĂŒglich einer streitigkeit beim Autokauf eingereicht da ich leider mit dem HĂ€ndler keine einigung gefunden habe.

Nun habe ich heute sowohl die Vorladung bekommen sowie eine E-Mail des HĂ€ndlers er seie einverstanden wenn ich das Auto zurĂŒck bringe.

Ich habe gelesen das ein RĂŒckzug auch ein rechtskrĂ€ftiger Entscheid ist heisst dass, das ich nun die gesammten Kosten zahlen muss auch wenn ich die Klage zurĂŒckziehe?
Habe ich eine Möglichkeit einen Teil der Kosten an die beklagte Partei abzugeben?

Vielen Dank fĂŒr eure Antworten u Ă€ schöne abe 😉

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Kommentare

Sandra Marty

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Wieso lĂŒtisch morn nid eifach dert anne a.. Und fragsch direkt nache?

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Yasii Ca Hotz

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Schlichtig isch eigentlii gratis..

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Sabrina Schober

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ebe nume i usnahmefĂ€ll u Schlchtigsverfahre fĂŒr Komsum ish leider chostepflichtig

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Karin Fo

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(Admin) ich hÀtte gesagt die Kosten werden nach Verfahrensausgang verteilt. Sicher bin ich mir da auch nicht

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