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guten abend
Meine tochter wurde diesen montag in einen autounfall verwickelt und kam mit einem schleudertrauma davon.
Der arzt hat sie für 1 woche krank geschrieben.
Sie ist 60% tätig als praktikantin und fällt deswegen 2 tage aus.
Kann sie deswegen ihre stelle verliehren?
Freundliche grüsse
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guten abend
Meine tochter wurde diesen montag in einen autounfall verwickelt und kam mit einem schleudertrauma davon.
Der arzt hat sie für 1 woche krank geschrieben.
Sie ist 60% tätig als praktikantin und fällt deswegen 2 tage aus.
Kann sie deswegen ihre stelle verliehren?
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Kommentare
Fr, 30/03/2018 - 21:13
Thomas Zumsteg
Nein hat ja Arzt Zeugnis
Fr, 30/03/2018 - 21:14
Monique Schmidli-Rieder
Naja nur wegen 2 fehltagen aufgrund einer krankschreibung die sie nicht mal selbst verschuldet hat, wird kaum ein Chef künden. Aber! Sofern sie nicht in einem befristeten Arbeitsverhältnis steht, kann ihr grundsätzlich jederzeit, wenn sie nicht gerade krankgeschrieben ist, gekündigt werden. In der Schweiz besteht kündigungsfreiheit.
Fr, 30/03/2018 - 21:15
Filiz Yegit
Es ist ein unbefristeter vertrag
Fr, 30/03/2018 - 21:16
Monique Schmidli-Rieder
Ja dann kann ihr nach der krankschreibung jederzeit gekündigt werden.
Fr, 30/03/2018 - 21:17
Monique Schmidli-Rieder
Aber jetzt grad aktuell während sie krankgeschrieben ist nicht.
Fr, 30/03/2018 - 21:17
Filiz Yegit
Okay danke für die antwort
Fr, 30/03/2018 - 21:32
Walter Büchi
nein. das wäre eine kündigung zur unzeit nach art. 336c abs. 1 lit. b or.
der ag kann erst nach der krankschreibung kündigen.
https://www.weka.ch/themen/personal/kuendigung-arbeitszeugnis/spezielle-...
Fr, 30/03/2018 - 22:23
Nura Cusman
Das problem ist er kann sie wann immer er will kündigen und eine andere begründung nehmen.. aber wenn ihre tochter eine super praktikantin ist und gut mitmacht und keine negativen ereignisse hatte dann hat der arbeitgeber auch kein grund jemanden zu kündigen
Sa, 31/03/2018 - 00:03
Amras Amandil
Nein - kann er nicht. Sie ist Krankgeschrieben mit Arztzeugnis. Es kommt darauf an, wie lange sie schon unter Vertrag ist. Ist sie noch in der Probezeit, kann der AG trotz Krankschreibung kündigen (7 Wochentage). Ist sie nicht mehr in der Probezeit, hat der AG eine Sperrfrist. Wenn die um ist, kann er trotzdem kündigen!
Sa, 31/03/2018 - 12:35
Nura Cusman
Eben sag ich ja er kann sie kündigen sobbald die frist vorbei ist