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Guten Abend
Meine Schwägerin wurde, 1 Monat bevor sie schwanger wurde, krank geschrieben und war in der ganzen Schwangerschaft arbeitunfähig.
Die Kleine ist nun da und meine Schwägerin wurde gerne ihr Mutterschaftsurlaub noch verlängern. Hat sie noch Ferien zugute vom letzten Jahr oder verfallen die Ferien, da sie über 11 Monate arbeitunfähig war? Sie arbeitet im Schichtdienst und stillt. Hat es hier spezielle Regelungen?
Wir fragen hier nach, da die HR-Abteilung ihr während der Schwangerschaft mit der Kündigung gedroht hat. Sie wussten nicht, dass es sowas wie Mutterschutz gibt! Die Kündigung wurde nicht ausgesprochen. Stattdessen erhielt sie ein Schreiben wann ihr erster Arbeitstag nach dem Mutterschutz ist!
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Guten Abend
Meine Schwägerin wurde, 1 Monat bevor sie schwanger wurde, krank geschrieben und war in der ganzen Schwangerschaft arbeitunfähig.
Die Kleine ist nun da und meine Schwägerin wurde gerne ihr Mutterschaftsurlaub noch verlängern. Hat sie noch Ferien zugute vom letzten Jahr oder verfallen die Ferien, da sie über 11 Monate arbeitunfähig war? Sie arbeitet im Schichtdienst und stillt. Hat es hier spezielle Regelungen?
Wir fragen hier nach, da die HR-Abteilung ihr während der Schwangerschaft mit der Kündigung gedroht hat. Sie wussten nicht, dass es sowas wie Mutterschutz gibt! Die Kündigung wurde nicht ausgesprochen. Stattdessen erhielt sie ein Schreiben wann ihr erster Arbeitstag nach dem Mutterschutz ist!
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Kommentare
Mi, 16/01/2019 - 13:29
Robert Schweng
Chantal Schwab-Fournier selbst wenn soe noch ferien hat vom letzten jahr... grundsätzlich bestimmt der arbeitgeber wann der arbeitnehmer die ferien beziehen darf. sie hat also keinen anspruch darauf, diese gleich an den mutterschutz anzuhängen... an ihrer stelle wahrscheinlich auch nicht zu empfehlen wenn sie da noch weiter arbeiten möchte...
Birgit Rechsteiner 1. Ferien werden natürlich gekürzt. Nach 2 Monaten krank sein, wird für jeden weiteren Monat die Ferien um 1/12 gekürzt. Somit wird sie max 2-3 Tage Ferien haben.
2. Wenn der Chef sagt, sie müsse arbeiten kommen, dann hat sie folgende Möglichkeit
aus 14 Wochen kann sie ohne Regression 16 Wochen Mutterschaftsurlaub machen - das scheint der Arbeitgeber aber bereits eingerechnet zu haben (nach Mutterschutz)
Wenn sie nicht durch Gespräche mit dem Arbeitgeber weiter Unbezahlt Ferien nehmen darf - dann muss sie erscheinen.
Betreffend stillen - es ist möglich, dass sie von der ARbeit weg geht und zu Hause stillt - rein gesetzlich ist einer Frau die Möglichkeit gegeben - aber ehrlich, das ist einfach zu umständlich. Entweder abstillen oder abpumpen und mit Schoppen füttern.
Wenn sie nicht am ersten Tag nach Mutterschutz zu den alten Bedingung arbeiten gehen will - dann muss sie kündigen (Achtung - Kündigungsfrist muss noch eingehalten werden) oder eine Vertragsaufhebung machen (keine Kündigungsfrist).
Etwas anderes bleibt ihr nicht übrig.
Achtung, durch die eigene Kündigung ergeben sich natürlich Sperrtage beim RAV.
Vera Beutler Ergänzend zum bereits Gesagten: Solange sie stillt, darf sie nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden.
https://www.lex4you.ch/de/lex-search/gesundheit/schwangerschaft/muttersc...
Vera Beutler Hier noch der entsprechende Artikel des Arbeitsgesetzes:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19640049/index.html#a35a