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Guten Abend, mein Sohn braucht Unterstützung bei einer Frage. Er war letzten Monat (August) krankgeschrieben und hat sein Arztzeugnis (leider das Original) am Arbeitgeber gesendet. Anschliessend hatte er danach Ferien. Er erhielt letzten Monat keinen Lohn und als er nachfragte, wann er mit seinem Lohn rechnen kann, wurde Ihm gesagt, das er nichts erwarten solle, da er ja fristlos gekündigt hätte. Dies ist nicht so, denn er hat keine Kündigung versendet oder ausgesprochen hat. Sie behaupten nun das sie kein Arztzeugnis von Ihm erhalten haben. Und sie deshalb annehmen da er nicht zur Arbeit erschien (er hat sie telefonisch informiert das er nicht kommt und Momentan Krank geschrieben ist), das er fristlos gekündigt hat. Was können wir unternehmen das er zumindestens seinen Lohn erhält. Ebenso hatte er einen Abzug im vorletzten Monat vom Lohn, weil er im November und März "BU" hatte. Haben sie Ihm nicht den ganzen Lohn ausbezahlt. Er Arbeitet nun seit März 2018 dort. Wie soll er vorgehen und was sind seine Rechte. Sorry für mein Deutsch aber wir sind momentan neben der Spur. Da wir auf der Gemeinde keine Hilfe erhielten oder eine Antwort wo wir uns hinwenden sollen und auch keine Versicherung für solche Probleme haben. Wären wir für jede Hilfe und Antwort sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus.
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Guten Abend, mein Sohn braucht Unterstützung bei einer Frage. Er war letzten Monat (August) krankgeschrieben und hat sein Arztzeugnis (leider das Original) am Arbeitgeber gesendet. Anschliessend hatte er danach Ferien. Er erhielt letzten Monat keinen Lohn und als er nachfragte, wann er mit seinem Lohn rechnen kann, wurde Ihm gesagt, das er nichts erwarten solle, da er ja fristlos gekündigt hätte. Dies ist nicht so, denn er hat keine Kündigung versendet oder ausgesprochen hat. Sie behaupten nun das sie kein Arztzeugnis von Ihm erhalten haben. Und sie deshalb annehmen da er nicht zur Arbeit erschien (er hat sie telefonisch informiert das er nicht kommt und Momentan Krank geschrieben ist), das er fristlos gekündigt hat. Was können wir unternehmen das er zumindestens seinen Lohn erhält. Ebenso hatte er einen Abzug im vorletzten Monat vom Lohn, weil er im November und März "BU" hatte. Haben sie Ihm nicht den ganzen Lohn ausbezahlt. Er Arbeitet nun seit März 2018 dort. Wie soll er vorgehen und was sind seine Rechte. Sorry für mein Deutsch aber wir sind momentan neben der Spur. Da wir auf der Gemeinde keine Hilfe erhielten oder eine Antwort wo wir uns hinwenden sollen und auch keine Versicherung für solche Probleme haben. Wären wir für jede Hilfe und Antwort sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus.
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Kommentare
So, 01/09/2019 - 23:10
Robert Schweng
Hanna Grosso Unia gewerbschaft
Tania Du Mont Ein neues Arztzeugnis erstellen lassen und am AG zustellen, als erstes.
Ich versuche zu verstehen was “da er ja fristlos gekündigt hat” heisst?
Albion Karaki Arzt nochmals AZ machen und in Original eingeschrieben senden. Dort stehen die Daten drauf wann der sohn krank geschrieben war und somit die Kündigung nichtig ist. Ansonsten gratis anwalt von der gemeinde fordern
Fiorina Perna Unbedingt Eingeschrieben mit Sachverhalt und Arztzeugnis senden (Kopien für Euch) würde mich beim Rechtsdienst des KIGA erkundigen da sonst via Arbeitsgericht läuft wenn der Arbeitgeber nicht einlenkt
Marcel Marty Maria Margot D'Aiuto Ein Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitnehmer nicht so einfach "fristlos" gekündigt werden, genauso wenig wie vom Arbeitgeber. Während ein Arbeitsverhältnis durch eine reguläre Kündigung rechtlich auch ohne Angabe von Gründen im Rahmen der geregelten Frist aufgelöst werden kann, müssen für eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses stets wichtige Gründe vorliegen. Diese wichtigen Gründe werden vom Obligationenrecht als „jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann“ (OR 337 Abs. 2) definiert. Dies liegt bei einem Verfahren/Streitfall im Ermessen des Richters (Beweislast für den wichtigen Grund).
Marcel Marty Maria Margot D'Aiuto Eine fristlose Kündigung wird zudem in der Regel nur bei schweren Verfehlungen ohne Verwarnung ausgesprochen. Schwere Verfehlungen umfassen unter anderem: Bestechung oder Annahme von Bestechungsgeldern, Drohungen, körperliche Verletzungen oder schwere Beleidigungen von Mitarbeitern oder Kunden. Auch Diebstahl oder die Veruntreuung von Konten und Firmengeldern sind als schwere Verfehlung zu sehen. Wichtige Gründe und die Schwere der Verfehlung müssen in jedem Fall unter Anbetracht der vorliegenden Umstände und Auswirkungen individuell beurteilt werden.