Guten Abend mein Chef plantein Firmen Video zu drehen für ds bevor stehende Jubläum kann er mich zwingen das ich im Video ersichtlich bin? Da ich mich ich mehr Idetifizieren kann mit dieser Firma möchte ich das nicht.

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Kommentare

Jan Sonderegger

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Nei chan er dich ned

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Michael Splmn

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DSG - Datenschutzgesetz - Recht am eigenen Bild ! Der Arbeitsplatz rechtfertigt niicht ein "Beiwerk zum Tagesgeschehen" oder gar eine "Person des öffentlichen Lebens" zu sein.

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Carolin Metzler

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Serkan Baskin

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(Kein Admin): Fotos, auf denen Personen nur im Hintergrund oder als «Beiwerk» neben einem Gegenstand oder einer Landschaft abgebildet sind, fallen nicht unter den Persönlichkeitsschutz.

Wird ein Mitarbeiter auf einer Unternehmens-Website bei der Bedienung einer Maschine gezeigt und sein Name nirgends erwähnt, so stellt das Foto rechtlich kein persönlichkeitsrechtlich geschütztes Abbild einer Person dar.

Bist du mit dem Bild auf der Unternehmens-Website klar identifizierbar und der Chef hat die Veröffentlichung nie angekündigt, könntest du also verlangen, dass dein Bild entfernt wird. Quelle: http://m.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/19150618

Ich denke, dass dürfte auch für Videos gelten. Ich weiss von unserem Neueröffnung, damals wurde das Geschäft gefilmt, jedoch alle Stellen im Video entfernt, wo Personen zu sehen waren. Es hiess damals, dass man keine Personen zeigen darf, ohne deren Zustimmung. Es ist ein Grossunternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung. Solltest Du deinem Vorgesetzten sagen, dass du nicht auf dem Video zu sehen sein willst, nicht im Internet/TV erscheinen willst, sollte das, denke ich, kein Problem für ihn sein.

EDA:
Werden Fotos im öffentlichen Raum aufgenommen, ist dies für alle Anwesenden erkennbar und sind die Abgebildeten nur „Beiwerk" (z.B. Passanten bei einer Sehenswürdigkeit), so ist es ausreichend, wenn das entsprechende Bild auf Verlangen der fotografierten Personen (sofort vor Ort sowie zu jedem späteren Zeitpunkt) gelöscht bzw. auf eine Veröffentlichung verzichtet wird. Die betroffenen Personen müssen jedoch nicht zusätzlich angesprochen und informiert werden.
https://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00627/01167/index.html?lang=de

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