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Guten Abend
Möchte gerne wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn man einen Dunkelhäutigen als Neger bezeichnet. Einerseits heisst es abwertend, andererseits sagt man ist ja nur ne Beschreibung der Farbe. Ein Freund (dunkelhäutig) muss sich bei der Arbeit oft Neger anhören von Mitarbeitern. Dies hat er seinem Chef mitgeteilt und gesagt, er finde das nicht ok. Die Antwort vom Chef war: "Du bist zu sensibel, ist doch gar nicht schlimm. Mir wäre es auch egal wenn jemand Bleichgesicht sagt. Ich kann doch dem Team nicht das Wort Neger verbieten". Mein Freund wies dann den Chef drauf hin, dass er das HR miteinbeziehen würde, falls es nicht bessert. Dann meinte der Chef plötzlich ach weisst du, bevor es so weit kommt, dass Du dich nicht mehr wohl fühlst, komm zu mir dann wird was dagegen unternommen. Wäre Dankbar um Hinweise ob die Bezeichnung strafbar ist. evtl mit Quellenangabe.
Vielen Dank.
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(1 Stimme)
Guten Abend
Möchte gerne wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn man einen Dunkelhäutigen als Neger bezeichnet. Einerseits heisst es abwertend, andererseits sagt man ist ja nur ne Beschreibung der Farbe. Ein Freund (dunkelhäutig) muss sich bei der Arbeit oft Neger anhören von Mitarbeitern. Dies hat er seinem Chef mitgeteilt und gesagt, er finde das nicht ok. Die Antwort vom Chef war: "Du bist zu sensibel, ist doch gar nicht schlimm. Mir wäre es auch egal wenn jemand Bleichgesicht sagt. Ich kann doch dem Team nicht das Wort Neger verbieten". Mein Freund wies dann den Chef drauf hin, dass er das HR miteinbeziehen würde, falls es nicht bessert. Dann meinte der Chef plötzlich ach weisst du, bevor es so weit kommt, dass Du dich nicht mehr wohl fühlst, komm zu mir dann wird was dagegen unternommen. Wäre Dankbar um Hinweise ob die Bezeichnung strafbar ist. evtl mit Quellenangabe.
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Kommentare
Do, 28/03/2019 - 19:56
Robert Schweng
Mirjam Locher-Heuberger Hierzu ein interessanter Artikel.
https://m.bazonline.ch/articles/59944fa5ab5c370c97000001
Bruno Leemann Was ist das für rassistischer Chef. Dieses Vorgehen ist grobes Mobbing und muss in einem kultivierten Unternehmen mindestens zu einer disziplinären Verwarnung führen.Es wäre interessant, wie er weiter vorgehen wollte wenn der betroffene Mitarbeiter das weiter meldet. Denn sollte man zurück in den Busch jagen.
Sybille Rellstab Ist ein klares No Go, egal wie man es dreht und wendet.
Bruno Leemann Hat dieser seinen Jahresbeitrag bei den Klu-Klux-Klan schon bezahlt?
Christian Gehrig "Neger" hat eine rassistische Konnotation. Wenn jemand das als herabwürdigend empfindet, dann haben die anderen das zu respektieren.
Mischäll Kempf LiebeBi Ba
Was dein kolege machem könnte wäre, dass er ein Gespräch mit dem Chef und dem Obersten Chef einberuft. Sobald dieses statt findet soll er dieses Gespräch Protokollieren und dies am Anfang erwähnen, das er es protokollieren wird.
Sobald er dieses Protokoll erstellt hat, soll er die unterschrift der beiden chefen einholen.
1. müssen die Abmachungen durchgesetzt werden
2. hat er erwas in der Hand wenn er KLAGEN möchte (Diskriminierung)
https://www.bodenseekreis.de/fileadmin/01_soziales_gesundheit/asyl_migra...
Walter Büchi beschimpfung ist ein ehrdelikt nach art. 177 stgb.
"Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft."