Guten Abend liebe Mitglieder
Ich habe im Mai meiner ehemaligen Arbeitgeberin eine Mail geschrieben, dass ich gerne eine Korrektur des Zeugnisses haben möchte - vor allem, dass sie meine Arbeiten welche ich gemacht habe, notiert und aufzählt.
Bis heute meldet sie sich nicht. Nimmt das Telefon mir nicht ab.
Wie kann ich dagegen vorgehen? Eingeschriebenen Brief mit Frist schicken?
Wie sieht das rechtlich aus?

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Kommentare

Sabrina Fischler

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Eingeschribener brief machen mit genauer auflistung was du möchtest und eine frist setzen
Wen die frist vorbei ist würde ich vor die schlichtungsbehörde

( hab ich alles auch so genacht und hat geklappt)

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Szeryfek Diego

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Genau so Soldes machen : habe auch das gemacht ?

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Elza Ibrahimi

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Nun vielleicht muss ich noch was zufügen. Das Zeugnis wurde schon vor 2 Jahren ausgestellt - aber ich brauche es nun korrigiert da es um eine sehr anziehende Stelle geht ?
Gibts da eine Verjährungen? Fristen? Oder kann die mir sagen ne ist zu alt muss ich nicht?!

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Walter Büchi

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"Die zehnjährige Verjährungsfrist von Art. 127 OR gilt nach vorherrschender Auffassung u. a. auch für den Anspruch auf Erstellung, Begründung, Korrektur oder Ergänzung eines Arbeitszeugnisses."
https://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00153/00393/00394/index.html?la...

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