Guten Abend!
Leider schon wieder ich.... Ich war 8 monate angestellt in einem Resti.... Der Lohn kam immer sehr spät.... 7.,8.) nun habe ich vor 2 wochen meinen letzten Lohn eingefordert bis ende monat oder spätestens am 5.6. ( leider nicht eingeschrieben aber schriftlich per Brief mit A post) den Zettel für den Zwischenverdienst habe ich auch nicht und lohnabrechnung auch nicht.... Nun habe ich heute 2 mal angerufen es hiess sie hätten keine zeit, dann habe ich vorher nochmal angerufen und es hiess sie hötten immer noch keine Zeit.... Sie hätten auch kein Geld... Auf die Frage ob ich morgen meinen Lohn holen kann hängte sie mir einfach auf.... Ich muss rechnungen zahlen die habe ich schon raus geschoben!!!! Und von der ALK bekomme ich auch kein Geld weil ich die Unterlagen nicht habe!!!!

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Kommentare

Brigitte Susanne Gurtner

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Meld dich beim RAV die haben auch Anwälte

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Sindy Berger

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Ooh des kenn i o gut..ich musste es den gerichtlich mache und es einklage..aber des zieht sich in die länge.hatte es auch übers betreibungsamt versucht.wenn anwalt nimmst kannst den unentgeltliche rechtspflege beantragen da zahlst nix für anwalt.viel glück...
Es ist mühsam sowas und echt ne schweinerei.

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Sandra Marty

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Hast du dich schon mal von der UNIA beraten lassen?

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Jacki Obrist

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Nein habe nun dem Beobachter angerufen. Ich soll ein Schlichtungsgesuch ausstellen und zum Friedensrichter. Probiere nun nochmal anzurufen und vorbei zu gehen wenn er dann immer noch nicht pariert werde ich das mit dem Gesuch einleiten

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Sandra Marty

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Hier geht es ja um Geld/Lohn.. Für das gibt's doch Gesetzesgrundlagen...
Hatte noch nie eine solche Situation.. Deshalb keine Erfahrung... dachte man könnte gleich den Rechtsweg gegen.. Zumal würde ich mich beim Friedensrichter erkundigen wie hoch seine Entscheidungskompetenz liegt. Als ich noch im Inkassobereich gearbeitet habe.. Konnte nicht jeder Friedensrichter entscheiden oder nur Vergleiche aushandeln (hat sich vielleicht in der Zwischenzeit geändert.. )

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Carolin Metzler

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je nach Kanton musst du via Friedensrichter / Schlichtungsstelle, um klagen zu können

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Carolin Metzler

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sorry, nicht je nach Kanton - ist generell so gemäss ZPO Art. 197

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