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Guten Abend
Kennt sich hier jemand mit Nebenkostenabrechnungen aus?
Ich hätte da mal eine Frage.
Wir hatten einen Hauswartswechsel dieser ist laut Abrechnung gut 10‘000.- CHF teurer.
Dies wäre ja noch akzeptabel wenn er seine Arbeit korrekt ausführen würde. Leider ist dies nicht der Fall. Leider wurden wir von der Verwaltung auch nicht informiert darüber das die Hauswartung teurer wird. Ist dieses Vorgehen überhaupt zulässig?
Danke für eure Hilfe.
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Guten Abend
Kennt sich hier jemand mit Nebenkostenabrechnungen aus?
Ich hätte da mal eine Frage.
Wir hatten einen Hauswartswechsel dieser ist laut Abrechnung gut 10‘000.- CHF teurer.
Dies wäre ja noch akzeptabel wenn er seine Arbeit korrekt ausführen würde. Leider ist dies nicht der Fall. Leider wurden wir von der Verwaltung auch nicht informiert darüber das die Hauswartung teurer wird. Ist dieses Vorgehen überhaupt zulässig?
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Kommentare
Mo, 06/05/2019 - 20:54
Robert Schweng
Walter Büchi sie haben die möglichkeit, die belege zur abrechnung bei der verwaltung einzusehen.
falls sie zum schluss kommen, dass die nebenkostenabrechnung nicht korrekt erstellt worden ist und der vermieter eine korrektur verweigert, können sie sich an die schlichtungsstelle wenden.
Birgit Rechsteiner In 50% 28 TCHF verdienen ist nocht viel. Das sind dann im Jahr 56 TCHF. Sas sind dann umgerechnet im Monat keine 5 TCHF.
Und für eine Firma wär das noch weniger.
Bei nict Übermässigem Lohn haben die Mieter ehrlich nix zu melden. Lohnverhandlungen sind nicht euer Bier.