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Guten Abend
Jetzt bin ich auch einmal auf hilfe angeweiesen bezüglich INKASSO . Vor rund 3 Jahren habe ich bei MR. Lens etwas bestellt. Ist mit natürlich total untergegangen da nie eine mahnung kam (Ich weiss keine entschudligung), ich habe die Rechnung natürlich direkt bezahlt an MR. Lens und eine info per mail an das Inkasso büro gemacht, dieses mail wurde mir frech und unseriös beantwortet. die 5% zinsen habe ich an die firma KS Inkasso bezahlt. (Auf liste der unseriösen schweizer inkassofirmen). Jetzt habe ich wieder eine Mahnung bekommen dass sie mich betreiben werden. Können sie das?? ich muss dazu noch sagen das sogar mein name falsch geschrieben ist. also total unseriös!! Ich habe mich informiert das ich NUR diese 5% zinsen bezahlen muss. stimmt das. Wie soll und muss ich am besten vorgehen. vielen dank für die hilfe.
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(1 Stimme)
Guten Abend
Jetzt bin ich auch einmal auf hilfe angeweiesen bezüglich INKASSO . Vor rund 3 Jahren habe ich bei MR. Lens etwas bestellt. Ist mit natürlich total untergegangen da nie eine mahnung kam (Ich weiss keine entschudligung), ich habe die Rechnung natürlich direkt bezahlt an MR. Lens und eine info per mail an das Inkasso büro gemacht, dieses mail wurde mir frech und unseriös beantwortet. die 5% zinsen habe ich an die firma KS Inkasso bezahlt. (Auf liste der unseriösen schweizer inkassofirmen). Jetzt habe ich wieder eine Mahnung bekommen dass sie mich betreiben werden. Können sie das?? ich muss dazu noch sagen das sogar mein name falsch geschrieben ist. also total unseriös!! Ich habe mich informiert das ich NUR diese 5% zinsen bezahlen muss. stimmt das. Wie soll und muss ich am besten vorgehen. vielen dank für die hilfe.

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Kommentare
Mo, 25/06/2018 - 21:30
Robert Schweng
Arianna Tapia Alvarez Mazzotta Rechtsschutz einschalten nicht bezahlen nur die Geforderte summe von Mr.Lens mehr nichts
Marko Bilanovic Genau, mehrheitlich Inkasso Gelder sind nicht Rechtens! Habe ebenfalls auch ein Inkasso Problem aber bei 5900 CHF Aktuell 😉 ebenfalls mit Rechtschutz und Anwalt am abwarten was jetzt passiert 😊
Arben Azemi Alle Inkassozulagen nicht bezahlen, sind nicht rechtens.
Birgit Rechsteiner In den AGB von MrLens steht, dass pro Mahnung CHF 10.-- verlangt werden können.
Diese Kosten sind ganz sicher von dir zu tragen.
Und an alle, die immer von den "bösen" Inkassobüros reden - ihr wisst schon, wer diese Kosten, die nicht auf den Schuldner übertragen werden kann zahlen muss???
Du und ich - ein Inkassobüro arbeitet nicht gratis. Das Geld wird in diesem Fall von Mr Lens eingenommen - und der macht seine Produkte teurer...
Julia Na Zinsen musst du zahlen, da kommst du nicht drum rum - und 5% ist richtig
Andreas Lang Nur die effektive Rechnung zahlen, max. 3.5 % dazu. Der Rest ist erfunde Kosten und nicht legal. Bei Gericht, würde die Inkasso verlieren. Daher würde in diesem Beispiel nichts passieren.
Julia Na Kann mir noch jemand helfen ist verzugsschaden das gleiche wie verwaltungskosten?
Didier Mbiyavanga Betrifft: …………………………………………………………………………………………………
Sehr geehrte Damen und Herren
Bei Ihrer Forderung bestreite ich grundsätzlich Zinsen, die 5 % übersteigen sowie alle Gebühren wie Verzugsschaden, Teilzahlungszuschläge und Bonitätsprüfung.
„Der Verspätungsschaden nach Art. 106 OR ist nur soweit zusätzlich zu den
gesetzlich geschuldeten Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR zu ersetzen, als er
diese übersteigt. Macht der Gläubiger einen den Verzugszins übersteigenden Schaden geltend,
trägt er hierfür die Beweislast (Art. 106 OR in Verbindung mit Art. 8 ZGB; BGE
117 II 256 E. 2b S. 258). In der Regel ist dafür ein konkreter Schadensnachweis
erforderlich“ (BGE 123 III 241 39. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 7. Mai 1997).
Ich habe eure Forderung bereit bezahlt ich werde auf weiter Korespondez nicht mehr Reagieren und wen mir betreiben sollte ich werde Rechtsvorschlag erheben somit könne wir auf Gericht treffen um die Sache zur klären.
Hiermit erteile ich Ihnen ab Erhalt diesen Schreiben Lebenslange Haus- und Kontaktverbot.
Kopie an der Kantonspolizei, bei versuch werde ich eure Chef ein Strafantrag stellen gemäss OR 55 da das StGB nicht anwendbar gegen ein Organisation ist sondern gegen Organ .
Mit freundlichen Grüssen