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Guten Abend
Ich ziehe aus und muss einen Nikotinanstrich/Isolieranstrich selber zahlen. Darf die Verwaltung entscheiden durch welche Firma es gemacht wird wenn ich selber bezahlen muss. Zitat Verwaltung: ,, Der Entscheid, durch welchen Handwerker in der Liegenschaft Malerarbeiten ausgeführt werden liegt bei der Eigentümerschaft.‘‘
Ich bin der Meinung, dass ich das selber entscheiden darf wer es macht. Ich habe in einem schreiben vo SRF gelsen: ,, Um die Kosten möglichst gering zu halten, darf sie – wenn sie die nötigen Fachkenntnisse dafür mitbringt - diese Arbeiten selber ausführen oder einen Maler stellen. In jedem Fall muss ihr der Vermieter eine detaillierte Rechnung vorlegen, auf der die zusätzlichen Arbeitsstunden ausgewiesen sind.‘‘
Was soll ich machen, kann ich mit diesem Thema zum Mieterverband gehen (bin kein Mitglied) oder soll ich über einen Anwalt etwas versuchen? Oder hat die Verwaltung recht? Kennt sich jemand aus?
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Guten Abend
Ich ziehe aus und muss einen Nikotinanstrich/Isolieranstrich selber zahlen. Darf die Verwaltung entscheiden durch welche Firma es gemacht wird wenn ich selber bezahlen muss. Zitat Verwaltung: ,, Der Entscheid, durch welchen Handwerker in der Liegenschaft Malerarbeiten ausgeführt werden liegt bei der Eigentümerschaft.‘‘
Ich bin der Meinung, dass ich das selber entscheiden darf wer es macht. Ich habe in einem schreiben vo SRF gelsen: ,, Um die Kosten möglichst gering zu halten, darf sie – wenn sie die nötigen Fachkenntnisse dafür mitbringt - diese Arbeiten selber ausführen oder einen Maler stellen. In jedem Fall muss ihr der Vermieter eine detaillierte Rechnung vorlegen, auf der die zusätzlichen Arbeitsstunden ausgewiesen sind.‘‘
Was soll ich machen, kann ich mit diesem Thema zum Mieterverband gehen (bin kein Mitglied) oder soll ich über einen Anwalt etwas versuchen? Oder hat die Verwaltung recht? Kennt sich jemand aus?
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Kommentare
Di, 07/11/2017 - 18:18
Ciara Gomez
Kann nicht sein. Normal ist wenn Du die Wohnung wieder so in den Zustand versetzt, wie Du Sie übernommen hast dann braucht er auch keinen Fachmann. Hast Du einen Freund der Maler ist?
Steht hier jedenfalls so ?
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fa...
Di, 07/11/2017 - 18:29
Dardan Istrefi
Die Verwaltung hat eine offerte von 7200.- bei dem ich 1450.- selber bezahlen muss wegen dem Nikotinschaden. Ich finde das zu viel und ein Freund könnte das für mich machen. Ich möchte gerne Wissen, ob das gesetzlich erlaubt ist dass mich die Verwaltung zwingen kann, bei dieser Firma den Schaden zu beheben.
Di, 07/11/2017 - 18:26
Veton Gjilani
Dardan Istrefi laut malerfirma muss es einfach fachmännisch erledigt werden durch einen richtigen maler ??
Di, 07/11/2017 - 18:27
Dardan Istrefi
Ich muss aber wüsse wie das gsetztlich usgseht veton ?
Di, 07/11/2017 - 18:39
Robert Schweng
Dardan Istrefi er kann einen Fachmann nur kommen lassen, wenn Sie die Schäden nicht korrekt behoben haben! Dafür gibt es meines Wissens ein Gesetz
Di, 07/11/2017 - 18:40
Dardan Istrefi
Gibt es ein Gesetz das ich vorlegen kann?
Di, 07/11/2017 - 18:40
Robert Schweng
Mal sehen ob einer eins vorlegt 😉
Di, 07/11/2017 - 18:46
Robert Schweng
Dardan Istrefi ich glaube damals haben wir das Thema schon ausführlich behandelt 😉 (irgendwie kamen Sie mir bekannt vor!)
https://awri.ch/content/guten-abend-wir-ziehen-nach-%C3%BCber-30-jahren-...
Di, 07/11/2017 - 20:32
Andreas Georg
Nach meinem Dafürhalten gehst Du ein ziemliches Risiko ein, wenn Du einfach einen Kollegen beziehst. Wenn der Mieter diese Arbeit nicht akzeptiert, sitzt Du auf doppelten Kosten.
Di, 07/11/2017 - 20:33
Andreas Georg
Und noch etwas: Wenn der Vermieter den Betrieb aufbietet, muss er den Betrieb bezahlen, und er muss die Arbeit abnehmen. Dann hast Du zwar Deinen Kostenanteil, der Vermieter hat aber das gesamte Risiko.
Di, 07/11/2017 - 23:06
Regula Christen
Der Mieter kann diese Arbeiten selber vergeben. Wichtig ist, dass sie Fachmännisch einwandfrei ausgeführt werden und auch belegt werden können. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass man einen bestimmten Handwerker beauftragt. Oft ist es so, dass die Verwaltungen einen Handwerkerpool haben die gute Konditionen haben/geben. Solange du die Wohnung noch nicht abgegeben hast, und die Kosten eh selber tragen musst, kannst du auch bestimmen wer die Kohle bekommt. Wichtig: Fachmännisch ausführen lassen!
Di, 07/11/2017 - 23:23
Dardan Istrefi
Ist das gesetzlich geregelt?
Di, 07/11/2017 - 23:10
Regula Christen
und noch was: solange man Mieter ist, ist eine Mitgliedschaft beim MV Mieterverband nur zu empfehlen! 1x im Jahr weniger auswärts essen, und du hast den Mitgliederbetrag für diesen Verband schon wieder drin 😊
Di, 07/11/2017 - 23:24
Dardan Istrefi
Danke
Mi, 08/11/2017 - 10:52
Melii Schaurhofer
Wenn du eine gute rechtschutzversicherung hast, reicht das auch 😊
Mi, 08/11/2017 - 15:38
Dardan Istrefi
Melii Schaurhofer ich bin bei coop Rechtschutz und ich finde diese einfach schlecht. Kannst du mir eine gute empfehlen? ?
Mi, 08/11/2017 - 16:45
Melii Schaurhofer
Also ich bin bei der CAP haben mir bisher ein paarmal geholfen, haben sogar manchmal angerufen bei einem fall um zu fragen ob etwas sich verändert hat.. also fühle mich gut aufgehoben
Di, 07/11/2017 - 23:11
Robert Schweng
Vielen Dank für die detailierten Ausführungen Frau Regula Christen 😊
Mi, 08/11/2017 - 01:59
Walter Büchi
Veton Gjilani von unterwegs: zu ihrer information. die wohnung muss lediglich fachgerecht gestrichen werden und nicht fachmännisch durch einen richtigen maler!
Mi, 08/11/2017 - 09:18
Thomas Deuber
Sie sind doch vor 1.5 monaten schon ausgezogen (nach 30ig Jahren ) da haben sie sich zu diesem
Thema ausführlich HIER informieren lassen! Ich schlage vor, sie machen es genau so wie es ihnen damals hier erklärt wurde.
Mi, 08/11/2017 - 15:36
Dardan Istrefi
Nein damals ging es darum ob ich den Nikotinschaden selber bezahlen muss oder nicht. Nun geht es um etwas total anderes und zwar möchte mir meine Verwaltung klar machen dass sie entscheiden kann wo ich mein Geld ausgeben soll. Ich dachte dass HIER jemand Bescheid weiss oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Ausserdem sehen nicht viele einen Post deshalb habe ich erneut gepostet. Ich sehe jedoch keinen Grund das ich mich ihnen gegenüber rechtfertigen muss. Wo liegt ihr Problem dass sie mir so herablassend rüber kommen? Wenn sie etwas stört bei Facebook dann geht es nicht einmal eine Sekunde um weiter zu scrollen und es nicht mehr zu sehen.
Mi, 08/11/2017 - 16:12
Thomas Deuber
Dardan Istrefi ach so! Ja , da weiss ich die juristisch richtige Antwort auf diese Frage. Ich scrolle nun weiter , Bis bald ?