Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Guten Abend,
Ich wollte mich mal erkundigen ob ich in diesem Fall etwas erreichen kann.
Ich habe meinem Freund mal eine Wonderbox (Geschenkbox) geschenkt. Habe dann gesehen, dass diese am 31.03.2017 abläuft. Aus diesem Grund habe ich am 08.02.2017 den Gutschein verlängert, das heisst: musste alles eingeschrieben einschicken und somit wurde mir den Betrag von 349.90 Franken auf das Wonderbox Profil gutgeschrieben. (Dabei habe ich übersehen das geschrieben war: ihrem Kundenkonto wird der Betrag gutgeschrieben welcher 6 Monate gültig ist.
Am Sonntag ging ich auf mein Wonderbox Profil und sehe kein Guthaben vorhanden.
Laut Kundendienst wurde das Guthaben gelöscht & es steht so im Verlängerungs-/Umtauschdokument.
Habe ich da noch irgendeine Chance an das Guthaben zu kommen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Guten Abend,
Ich wollte mich mal erkundigen ob ich in diesem Fall etwas erreichen kann.
Ich habe meinem Freund mal eine Wonderbox (Geschenkbox) geschenkt. Habe dann gesehen, dass diese am 31.03.2017 abläuft. Aus diesem Grund habe ich am 08.02.2017 den Gutschein verlängert, das heisst: musste alles eingeschrieben einschicken und somit wurde mir den Betrag von 349.90 Franken auf das Wonderbox Profil gutgeschrieben. (Dabei habe ich übersehen das geschrieben war: ihrem Kundenkonto wird der Betrag gutgeschrieben welcher 6 Monate gültig ist.
Am Sonntag ging ich auf mein Wonderbox Profil und sehe kein Guthaben vorhanden.
Laut Kundendienst wurde das Guthaben gelöscht & es steht so im Verlängerungs-/Umtauschdokument.
Habe ich da noch irgendeine Chance an das Guthaben zu kommen?
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mi, 21/02/2018 - 00:13
Amras Amandil
Keine Ahnung - aber sind Gutscheine nicht 5 Jahre gültig? Der Kassensturz hatte diese Thema doch einmal und Frau Gabriela Baumgartner (Juristin) hat doch etwas in diese Richtung gesagt. Schau mal ob du den Beitrag findest? Vielleicht hilft es. Auf jeden Fall finde ich es eine Sauerei. Die können doch nicht einfach Fr. 350.00 kassieren und keine Gegenleistung erbringen!!!
Mi, 21/02/2018 - 00:15
Rafaela Birda
Vielen Dank, werde ich mal suchen. Ich finde es auch eine Schweinerei, evtl. hätten Sie als Info ein Email senden können. Nein einfach den Betrag löschen.
Mi, 21/02/2018 - 00:23
Walter Büchi
art. 127 u. 128 or
"Es gibt in der Schweiz eine minimale gesetzliche Verjährungsfrist für Forderungen, wozu wohl auch die Gutscheine gehören. Artikel 127 und 128 des Obligationenrechts (OR) regeln die Verjährungsfristen von Forderungen. Die Stiftung für Konsumentenschutz legt diese beiden Paragrafen so aus, dass für grosse Beträge eine Frist von zehn Jahren gilt und für kleine eine von fünf Jahren."
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/Wie-lange-sind-...
Mi, 21/02/2018 - 06:12
Marcel Marty
Gutscheine sind meines Wissens nur dann länger gültig, wenn es sich um Wertgutscheine handelt. Bei der Wonderbox ist es so, dass hier eine Leistung bezahlt wird, die meistens gegenüber dem Regulärpreis rabattiert ist. Aus diesem Grund würde ich behaupten verfällt Dein Anspruch, zumal Dir der Anbieter bereits eine Kulanzfrist von 6 Monaten eingeräumt hat, die Du ungenutzt hast verstreichen lassen. Ist bei Anbietern wie DeinDeal & Co. übrigens such nicht anders.