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Guten Abend
Ich möchte wissen, wie ist es geregelt bei einem Untermietvertrag, für was haftet ein Solidarhafter für den Untermierter oder Vermieter?
Danke schon mal!
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Ich möchte wissen, wie ist es geregelt bei einem Untermietvertrag, für was haftet ein Solidarhafter für den Untermierter oder Vermieter?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:43
Carolin Metzler
Wieso für den Vermieter?
Irgendwie habe ich einen Knopf bei deiner Frage....
Fr, 02/06/2017 - 14:43
Teuta Bilal Spahija
ja weil es ist für den untermieter.. es sollen die kinder als Solidarhafter unterschreiben
Fr, 02/06/2017 - 14:43
Carolin Metzler
Also die solidarhaftenden haften grds für die Person, fur die sie die Solidarhaftung erklären (or 143)
Fr, 02/06/2017 - 14:43
Teuta Bilal Spahija
also die Kinder haben einen Untermietvertrag von Ihrem Vater bekommen, aber sie wollen nicht unterschreiben, weil sie nicht wissen für was sie haften müssen..
Fr, 02/06/2017 - 14:43
Teuta Bilal Spahija
nein eben nicht, dass ist es ja. er würde die wohnung sonst nicht bekommen
Fr, 02/06/2017 - 14:43
Anaid Widmer
Verstehe ich es richtig, der Vater wird Hauptmieter und möchte in die Wohnung einziehen und die Kinder sollen aber quasi mit dem Vater , zusätzlich einen untermietervertrag machen Vater ist dann der vermieten für die Kinder die da aber nicht einziehen wiso der ganze Umweg? wenn der Vermieter eine Sicherheit durch bürgen möchte, dann werden die Kinder als bürgen in den Mietvertrag ermieter-Vater ei gesetzt. und so sind sie mithaftbar wenn der Vater nicht bezahlt
Fr, 02/06/2017 - 14:43
Teuta Bilal Spahija
also es ist so:
der Vater ist Untermieter von einem Kolleg. Da er keine Wohnung bekommen würde, da er in Betreibungen steckt. Und jetzt drückt er den Kindern einen Untermietvertrag in die Hände und solmen unterschreiben, dass sie Solidargmhsfter sein sollen.
Fr, 02/06/2017 - 14:43
Anaid Widmer
Ok. die Kinder müssen einfach wissen das sie, wenn der Vater seinen Verpflichtungen nachkommt, sie für den gesammten Betrag haften.
Fr, 02/06/2017 - 14:43
Anaid Widmer
Wenn das Verhältnis von den Kindern zum Vater nicht so gut ist und/oder er seine Zahlungsverpflichtungen sowiso kaum nachkommt, sollten die Kinder nicht unterschreiben. (ausser sie haben überflüssiges geld) Mit bürgen haben sich schon manche gehörig in die Nesseln gesetzt. ( nach meiner Ansicht GI t es auch keine Schuld nach dem motto: Eltern haben mich großgezogen da muss ich auch unterstützen. Nein muss ich nicht)