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Guten Abend, ich habe von meinem Mann diese E-Mail erhalten. Es ist die Liegenschaftsteuer für die Eigentumswohnung.
Er ist Mitte März ausgezogen aus der Wohnung. Wir haben noch keine Trennungsvereinbarung.
Muss nur er, oder auch ich mich beteiligen?
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Guten Abend, ich habe von meinem Mann diese E-Mail erhalten. Es ist die Liegenschaftsteuer für die Eigentumswohnung.
Er ist Mitte März ausgezogen aus der Wohnung. Wir haben noch keine Trennungsvereinbarung.
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Kommentare
Di, 18/12/2018 - 23:20
Robert Schweng
Jessica Haglund wer wohnt in der Wohnung.?.
Christine Bau Ich
Jessica Haglund Christine Bau dann ist es ja eigentlich klar das du diese Rechnung bezahlst da er ja nicht mehr dort wohnt...
Christine Bau Ja, wir sind offiziell vor gericht noch nicht getrennt
Jessica Haglund das spilt doch ke rolle... du wohnsch dert u nid är...
Mirjam Locher-Heuberger Eine Sache für das Eheschutzgericht, würde ich sagen.
Steht schon fest, wie es mit der Wohnung aussieht? Falls ja, sollte der Einfachkeit halber derjenige bezahlen, der drin bleiben wird. Falls nein, würde ich zun jetzigen Zeitpunkt eine hälftige Übernahme vereinbaren. Legen Sie alles ab, so dass Sie später eine Schlussabrechnung erstellen können.
Christine Bau Er hat mir geschrieben halb halb.
Bis es geregelt ist wegen der wohnung, gehört sie beiden.
Ich bleibe drin.
Nun, er ist mir sonst noch unterhalt schuldig, den er einfach gekürzt hat. Da es nur mündlich vereinbart wurde, kann er bezahlen was er will, und akzeptiert auch die Berechnung vom Anwalt nicht.
Er versucht zu drücken mit zahlen wo er kann....
Laura Viglino-Rychener Christine Bau Halb halb ish doch würkli fair, wenn er nüme dött wohnt. ☺️
Mirjam Locher-Heuberger Auch mich dünkt diese vorläufige Regelung fair.
Martin Kaiser Ich meine auch halb halb.
Wenn ihr euch nicht aussergerichtlich für den Trennungsunterhalt einigen könnt, würde ich so schnell als möglich das Eheschutzverfahren einleiten.
Jessica Haglund Christine Bau auso halbe halbe das isch vo ihm fair obwou du ja dert wohnsch... drum würd i das zahle... u ds andere het ja nüt mit däm ztüe, de muesch haut selber aktiv werde, eheschutzverfahre ileite u dr ungerhaut über kesb oder gricht regle...
Robert Schweng Christine Bau Um komplizierte Familienangelegeheiten online lösen zu können empfehle ich oft 2 Links:
der eine führt zu einer Familientherapie, der andere zu Tinder! 😉