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Guten Abend ich habe jetzt auch mal eine Frage ich arbeite in einem Altersheim Nachtwache der Arbeitgeber hat uns jahrelang 36 min pause abgezogen obwohl wir die gar nicht machen konnten da wir alleine sind und eine nichtbezahlte Pause heisst das ich in der zeit das Haus verlassen darf seit 1 Januar 16 bezahlt er sie ist er verpflichtet uns die stunden zurückzuzahlen? Herzlichen Dank für die Antworten
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Guten Abend ich habe jetzt auch mal eine Frage ich arbeite in einem Altersheim Nachtwache der Arbeitgeber hat uns jahrelang 36 min pause abgezogen obwohl wir die gar nicht machen konnten da wir alleine sind und eine nichtbezahlte Pause heisst das ich in der zeit das Haus verlassen darf seit 1 Januar 16 bezahlt er sie ist er verpflichtet uns die stunden zurückzuzahlen? Herzlichen Dank für die Antworten
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:49
Sämy Sam
lohnansprüche können prinzipiell bis zu 5 jahre im Nachhinein geltend gemacht werden.
Fr, 02/06/2017 - 13:49
Sara Avdyli Ademaj
Und wie können die lohnansprüche am besten geltend gemacht werden? Ich hab das problem das mir bei der nachtwache der nachtzulag nicht gezahlt wurde so wie auch die pause
Fr, 02/06/2017 - 13:49
Birgit Rechsteiner
Ich glaube nicht, dass man da was machen kann... Da bei einer Schicht eine Pause drin sein muss - die hat er ja "gewährt" - kann man dafür keinen Lohn bekommen... - einen solchen langen Satz ohen Satzzeichen könnte ich aber auch total falsch verstanden haben.
Fr, 02/06/2017 - 13:49
Fari Thoms
Gemäss ArG ist es wohl so geregelt, dass nicht genommene Pausen, weil das Arbeitsplatz nicht verlassen werden konnte als Arbeitszeit gilt und diese entschädigt werden sollte (Art 15 II ArG)
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Petra Petrovic-Djokic
http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/artikel/arbeitsrech...
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Petra Petrovic-Djokic
Wenn du abrufbereit sein musst, dann gilt das nicht als Pause.
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Dominique Treskavec
https://www.lexwiki.ch/pause/