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Guten Abend.
Ich habe jemandem Geld geliehen, jedoch ohne Vertrag. Habe die Abmachungen nur als Whatsappnachricht. Nun zahlt dieser jemand mir das Geld nicht zurück.. Was kann ich tun?
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Guten Abend.
Ich habe jemandem Geld geliehen, jedoch ohne Vertrag. Habe die Abmachungen nur als Whatsappnachricht. Nun zahlt dieser jemand mir das Geld nicht zurück.. Was kann ich tun?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Manuel Schranz
1. Zur Zahlung innert angemessener Frist auffordern 2. Betreiben 3. Anwalt einschalten
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Michael Buchmann
Aufforderung aber in papierform und eingeschrieben
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Michael Buchmann
Achtung, da aber Whatsapp Nachrichten nicht als Beweis zählen könnten, könnte es im Falle Rechtsvorschlag durch die andere Person schwierig werde das Geld zu bekommen.
Solltest du dan den Rechtsvorschlag anfechten, geht es Automatjsch vor Gericht - Kosten gehen zu lasten des Einspruch erhebers, In diesem Fall also dir.
Solltest du Recht bekommen und die berroffene Person muss es dir Zurück zahlen, kannst du diese entstandenen Gerichts und verfahrens Kosten evtl. Der anderen Person auferlegen.
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Stephan Busch
Doch WhatsApp zählt mittlerweile selbst Kündigungen usw sind rechtskräftig darüber hat ein Gericht erst entschieden .
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Philippe Rueedi
Stephan Busch da gebe ich dir recht, sofern bewiesen werden kann das die Nachricht auch von dieser Person stammt und diese angekommen ist (vor allem bei Kündigungen).
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Michael Buchmann
Stephan Busch Dessen war mir nicht bekannt. Vielen Dank für die Richtigstellung.
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Manuel Schranz
Freie richterliche Beweiswürdigung
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Hol Ger
Rechtlich schwierig und vor allem teuer wenn du ein Gerichtsverfahren einleiten musst. DU musst dann ALLE Kosten vorstrecken..daher: Versuche es mit einem eingeschriebenen Brief, wenn die Person nicht reagiert, dann rufe mal bei der Wohnsitzgemeinde an und frage nach, ob Betreibungen vorliegen, du hättest da noch Geld zu gut und willst sicher sein, dass du nicht einen Verlustschein bekommst. Da es ja wahrscheinlich ein Freund ist und du die Person auch mal zusammen mit anderen Freunden antreffen kannst, ihn auf bei so einer Gelegenheit darauf ansprechen VOR den anderen Leuten, so dass die es mitbekommen.
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Melii Schaurhofer
Du bekommst nur auskunft wenn du etwas schriftliches hast über die person die dir geld schuldet.. musste den vertrag den ich mit meinem ex habe ihnen zuschicken.. wieso muss das ganze nach der betreibung vor gericht? Oder hängt das mit der möglichen lohnpfändung zusammen?
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Birgit Rechsteiner
darf ich fragen, wie hoch der Betrag ist? je nach dem ist bereits die Betreibung teurer...
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Selina Valentina Fuchs
"Nur" 700 Franken..
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Birgit Rechsteiner
da kostet eine Betreibung zwischen 50-60 Franken.
ich würde das Geld investieren - wirst ja wohl schon ein paar mal darauf aufmerksam gemacht haben, dass das Geld noch offen ist?
Dann gar nicht mehr gross mit Frist setzen und so - grad volles Rohr!
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Ramona Dudler
Kenne das von einem freund.
Der hat auch jemandem geld geliehen. Und der zahlte nix zurück.
Sie haben auch nur sms nachrichten.
Mit diesen wurde eine betreibung gemacht. Gilt also als beweismittel.
Betreibungen müssen im wohnort des "angeklagten" gemacht werden