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Guten Abend, ich habe folgende Frage:
Gaststätte/Kneipe hat eine Veranstaltung (Kneipen-Tanz-Party). Es wird bis Morgens gefeiert und getrunken. 2 Gäste (Mann+Frau) landen irgendwann gemeinsam auf der Toilette in der Kabine. Die Putzfrau sieht das und erzählt nächsten Tag im Dorf herum, dass das Pärchen (im realen kein Paar) Sex in der Kabine hatte, was nur eine Mutmassung ist, da die Kabine nicht einsehbar war. Nun zur eigentlichen Frage: Ist die Putzfrau nicht zum Schweigen verpflichtet oder darf sie einfach Gerüchte streuen? Ja, das Paar könnte sie anzeigen, mir geht es aber in erster Linie darum, ob sie einer Schweigepflicht unterliegt und nicht Dinge nach aussen tragen darf, die dort passieren oder nicht passieren?
Ich danke im Voraus für eure Antworten 😊
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Guten Abend, ich habe folgende Frage:
Gaststätte/Kneipe hat eine Veranstaltung (Kneipen-Tanz-Party). Es wird bis Morgens gefeiert und getrunken. 2 Gäste (Mann+Frau) landen irgendwann gemeinsam auf der Toilette in der Kabine. Die Putzfrau sieht das und erzählt nächsten Tag im Dorf herum, dass das Pärchen (im realen kein Paar) Sex in der Kabine hatte, was nur eine Mutmassung ist, da die Kabine nicht einsehbar war. Nun zur eigentlichen Frage: Ist die Putzfrau nicht zum Schweigen verpflichtet oder darf sie einfach Gerüchte streuen? Ja, das Paar könnte sie anzeigen, mir geht es aber in erster Linie darum, ob sie einer Schweigepflicht unterliegt und nicht Dinge nach aussen tragen darf, die dort passieren oder nicht passieren?
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Kommentare
Sa, 13/04/2019 - 18:39
Robert Schweng
Mirjam Locher-Heuberger Also, im Bestreben, dies ernst zu nehmen:
Üble Nachrede ist tatsächlich strafbar. Nachzulesen in Art 173 Abs. 1 ZGB.
Rene Loosli Nein die Putzfrau hat rechtlich gesehen keine Schweigepflicht.
Moralisch gesehen hätte besser nichts gesagt.
Walter Büchi ich sehe hier keine beruflich bedingte schweigepflicht seitens der putzfrau!
Sylvia Grimm-Baumer Gut ist keine Antwort aber was macht die Putzfrau um diese Zeit?
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Robert Schweng Sylvia Grimm-Baumer Putzen?🤔
Severin Olek Naja, eine Schweigepflicht kann man im Arbeitsvertrag verankern. Ist aber eher in der Hotellerie ( und ich meine keine Stundenhotels ) üblich