Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Guten Abend.
Ich habe eine Frage zum Onlineshopping:
Ich habe bei einem bekannten Schweizer Onlineshop einen aktiven Subwoofer endeckt welcher meinen Bedürfnissen entspricht.
In der Produktebeschreibung sah ich das dieser Subwoofer als paar (also 2 Stk.) angeboten wurde.
Dies ist aber nicht üblich darum habe ich den telefonischen Support und zusätzlich den schriftlichen Support angeschrieben + telefoniert.
Habe gefragt ob das wirklich 2 Geräte zu diesem Preis sind.
Ich bekam beide mal die Antwort das dies korrekt sei und 2 Subwoofer zum Lieferumfang gehören.
Ich habe dann bestellt und nicht schlecht gestaunt als dann doch nur 1 Subwoofer geliefert wurde.
Jetzt zu meiner Frage: Steht mir der 2 Subwoofer zu, da ich ja ausdrücklich gefragt habe ob 2 Stk. zu Bestellung gehören ?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Guten Abend.
Ich habe eine Frage zum Onlineshopping:
Ich habe bei einem bekannten Schweizer Onlineshop einen aktiven Subwoofer endeckt welcher meinen Bedürfnissen entspricht.
In der Produktebeschreibung sah ich das dieser Subwoofer als paar (also 2 Stk.) angeboten wurde.
Dies ist aber nicht üblich darum habe ich den telefonischen Support und zusätzlich den schriftlichen Support angeschrieben + telefoniert.
Habe gefragt ob das wirklich 2 Geräte zu diesem Preis sind.
Ich bekam beide mal die Antwort das dies korrekt sei und 2 Subwoofer zum Lieferumfang gehören.
Ich habe dann bestellt und nicht schlecht gestaunt als dann doch nur 1 Subwoofer geliefert wurde.
Jetzt zu meiner Frage: Steht mir der 2 Subwoofer zu, da ich ja ausdrücklich gefragt habe ob 2 Stk. zu Bestellung gehören ?
Ansichten: 95
Archiv
- Juli 2015 (18)
- August 2015 (18)
- September 2015 (19)
- Oktober 2015 (18)
- November 2015 (27)
- ‹ vorherige Seite
- 2 of 12
- nächste Seite ›