Guten Abend

Ich habe eine Frage betreffend Untermietvetrag.

Da ein guter Freund von mir, umziehen möchte will ich ihm auf die Sprünge helfen. Er hat es selber probiert, jedoch ohne Erfolg (da er noch eine nicht bezahlte Betreibung hat)

Ich suche Wohnungen auf meinem Namen und möchte meinen Bekannten als Untermieter einziehen lassen.

Dass ich für eventuelle Schaden usw. verantwortlich wäre, ist mir klar. Jedoch habe ich noch offene Fragen:

- Ab wann kann ich ihn als Untermieter melden? Also kann ich quasi den Vetrag unterschreiben und 1 Tag später dem Vermieter mitteilen, dass ich die Wohnung zur Untermiete freigebe?

- Auf was muss ich achten?

- Ist dann die Wohnungen immer noch auf meinen Namen registriert?

- Es soll möglichst niemand davon erfahren... Sprich: Ich wohne noch im Elternhaus und bin nicht einverstanden, dass der Vermieter meine Familie kontaktiert betr. Auskunft. Darf ich dies so explizit in der Bewerbung erwähnen?

Ich freue mich auf Antworten, Tipps & Tricks.

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Kommentare

Carolin Metzler

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Lana, lasss es... aus verschiedensten gründen, die hier schon mehrmals diskutiert wurden.
Für eine gültige untermiete musst du einen rückkehrwillennhaben - der fehlt hier... gab dazu einen Gerichtsentscheid... mal abgesehen davon, dass du ggü der verwaltung voll haftest.
Lies bitte mal die ganzen alten Posts zu dem Thema

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Albertina Ajeti

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Also du musst nicht zwingend es so machen, du kannst auch eine Bürgschaft für deinen bekannten mache . Den oft steht im vertrag Untervermietung verboten musst vorher nachfragen ob es erlaubt ist. Wen du über 18 bis fragen sie nicht bei den Eltern nach. Ich meine das du dann als hauptmieter drin bist also lauft sie weiterhin auf deinen Namen.

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Dominique Treskavec

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sonst lass dich als solidarmieterin eintragen mit option des mietvertragübertrags nach ner karenzfrist...

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Chloé Annabelle

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würdi wirkli nid mache, so gärn du diä person o hesch. sozi kümmert sich scho drum, dass er e dach übere kopf het...

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Arianna Tapia Alvarez Mazzotta

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Du kannst auch einfach eine Bürgschaft machen dan würde der Vertrag usw auf Ihn lauten du würdest nur Bürgen wenn was wäre von wegen Miete würde nicht bezahlt werden. Habe das selber da ich auch Betreibungen habe

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Fiu Sun

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Es git au Privati Vermieter und au teilmöbillierti Wohnige, also mit Betriebige chamer au e Wohnig finde. Hüt zu Tags hend viel Betriebige, er chan ja Swisscaution abschliesse die tüend au so sache Versicherä. Csrolin het Recht, es isch ziemli riskant. Ich würd das au niemals vome Fründ verlange, eher Famillie aber niemals Fründe wo Bürged oder Untermieti.
Meinig vome Laie ??

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Annelise Schnyder

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Ich wör zersch mou luege, wie mängi betriibig er hett. Nor wäge einere chonnt mer gliich no en wohnig öber. Ond ganz ehrlech, ich wörs ned mache, weder ondermieti no börgschaft. Doh hangisch am schloss för öppis wod gar ned hesch wölle. Helfsbereitschaft jo, aber wenns onkontrolliert as portmonee cha go, nei.

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Annelise Schnyder

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Ha a dech tänkt, woni das gschrebe han Cornelia Siegrist

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Cornelia Siegrist

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Nie mer wieder

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Cornelia Siegrist

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Glaub mer han drus glernt...

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Dominique Treskavec

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wie es einige erläutert haben.... habe ich mit meiner schwester gemacht und als solidarhafter in ne 3 zimmerwohnung gejumpt... wohnte selber nicht da... vertrag ging auf sie und auf mich solidarisch... ging ne weile gut... plötzlich krieg ne kündigung, miete 3 monate nicht bezahlt... ich scheisse... was soll das... sissi meinte ah ajj kann sein... ich zu ihr: wohnung ist per 3 monaten nada....habs dann geklärt.... sie unter die fittiche genommen, aber sämtliche rechnungen, mahnungen und dann die betreibung bei mir gelandet... auf anfrage wieso nicht bei ihr? sie hat ja nix und wenn man wählen kann, holt man dort, wo man kann...so schnell kanns gehen

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Manuel Schranz

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ok aber denke man muss die Untermiete dem Vermieter bekanntgeben mit einer Frist, in der sich der Vermieter zur Untermiete äussern kann und Einwände gemäss Art. 262 OR anbringen kann, nicht?

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