Guten Abend ich hab da mal eine Frage
Wir sind vor 1 Woche aus unserer Wohnung gezogen haben aber ca einen Monat nicht mehr da gewohnt und die Waschmaschine funktionierte immer. Nun haben wir die Wohnung übergeben, protokoll wurde ausgefüllt aber nichts geschrieben dass die Waschmaschine defekt sei.(wurde auch nicht getestet). Nun habe ich eine Mail erhalten die Waschmaschine sei kaputt und wir müssen für die Kosten aufkommen welche nicht wenige sind
Dürfen die das?

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Kommentare

Bea Brändle-Brunner

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(Kein Admin) hatte vor Jahren das gleiche Problem aber mit dem Geschirrspühler, er ging kaputt, weil ich ihn nicht benutzt habe (kein Witz) ich musste damals auch für den Schaden aufkommen...

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Bea Brändle-Brunner

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Angelina Armati ich bin mir nicht zu 100 prozent sicher, aber wenn im Mieterübergangsprotokoll nichts vermerkt ist, und dieses von dir, sowie auch von der Verwalterin oder den neuen Mietern unterzeichnet ist, dann können sie dir keine Nichts mehr in Technung stellen (kleingedrucktes; versteckte Mängel evtl.)

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Carolin Metzler

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(Admin) musstest du bei der abgabe kein protokoll vom service oder ähnliches Vorzeigen?

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Stefan Stutz

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Da hilft dir OR 267a... bei Elektrogeräten gilt, dass der Vermieter die Geräte kontrollieren muss und Mängel umgehend melden ( Abnahmeprotokoll ), aus Beweisgründen... zudem muss der Schlussservice ebenfalls vom Vermieter getragen werden...

Somit bist du aus dem schneider 😊

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Ramona Rossano

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Also kann meine vermieterin nicht von mir verlangen das ich den service der geschirrspühlers übernehme?

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Stefan Stutz

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Nein, der Schlussservice muss jededmol vom Vermieter getragen werden, auch wenn dies im Mietvertrag steht..

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Sandra Seiler

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Musstest du kein Servicecheck nachweisen?

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Angelina Armati

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Nein

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