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Guten Abend.
Ich hab da eine Frage bez. Mietrecht.
Ich wohne in einem alten Bauernhaus (weder isoliert, noch sind die Fenster/Türen dicht).
In meiner Wohnung ist in 2 Räumen eine Elektrospeicherheizung verbaut. (Stromkosten für 6mt belaufen sich auf ca 2000.-) und trotzdem ist es in der Wohnung je nach Raum nur 10-18 Grad "warm".
Zurzeit laufen Gespräche mit dem Eigentümer, wenn das nichts bringt wird der Mieterschutz eingeschaltet.
Nun zu meinen Fragen.
Wenn der Eigentümer nun die Heizung und die Fenster ersetzt und das Haus isoliert, darf er dann die Miete erhöhen oder sind das normale instandhaltungs Massnahmen?
Besten Dank
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Guten Abend.
Ich hab da eine Frage bez. Mietrecht.
Ich wohne in einem alten Bauernhaus (weder isoliert, noch sind die Fenster/Türen dicht).
In meiner Wohnung ist in 2 Räumen eine Elektrospeicherheizung verbaut. (Stromkosten für 6mt belaufen sich auf ca 2000.-) und trotzdem ist es in der Wohnung je nach Raum nur 10-18 Grad "warm".
Zurzeit laufen Gespräche mit dem Eigentümer, wenn das nichts bringt wird der Mieterschutz eingeschaltet.
Nun zu meinen Fragen.
Wenn der Eigentümer nun die Heizung und die Fenster ersetzt und das Haus isoliert, darf er dann die Miete erhöhen oder sind das normale instandhaltungs Massnahmen?
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Kommentare
Di, 19/12/2017 - 21:26
Susan Keusch
Ja er darf die mietkosten erhöhen, ich denke mal sie wussten bei der Besichtigung der Wohnung, wie der Zustand war, wieso haben sie sich dan nicht was anderes gesucht?