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Guten Abend, ich ein paar Fragen betreffend wegrecht und videoüberwachung eines gemeinsamen privatgründstücks von mir und der nachbarin.
Da bei uns aus dem Garten immer wieder Sachen entwendet werden, habe ich eine überwachungskamera montiert die ausschliesslich den garten und den weg zu meinem eingang filmt.
Nun behauptet die nachbarin es sei ihr weg, da ein drittel der länge des weges eine abzweigung ist, die zu ihrem Wohnungseingang führt. Des weiteren hat sie wegen ihrer privatsphäre reklamiert. Bevor ich mich strafbar mache, würde ich gerne wissen wie es rechtlich aussieht. Das bild zeigt genau wie die kamera filmen würde. Das haus im Hintergrund wird geschwärzt. Der kleine teil mit steinplatten unten rechts im bild wäre mein weg zum eingang
Danke im voraus für eure Hilfe.
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Guten Abend, ich ein paar Fragen betreffend wegrecht und videoüberwachung eines gemeinsamen privatgründstücks von mir und der nachbarin.
Da bei uns aus dem Garten immer wieder Sachen entwendet werden, habe ich eine überwachungskamera montiert die ausschliesslich den garten und den weg zu meinem eingang filmt.
Nun behauptet die nachbarin es sei ihr weg, da ein drittel der länge des weges eine abzweigung ist, die zu ihrem Wohnungseingang führt. Des weiteren hat sie wegen ihrer privatsphäre reklamiert. Bevor ich mich strafbar mache, würde ich gerne wissen wie es rechtlich aussieht. Das bild zeigt genau wie die kamera filmen würde. Das haus im Hintergrund wird geschwärzt. Der kleine teil mit steinplatten unten rechts im bild wäre mein weg zum eingang
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Kommentare
Do, 07/09/2017 - 20:50
Bea Bea Zbinden
da lese ich gerne mit
Do, 07/09/2017 - 20:54
Susan Keusch
Wen es wirklich nur dein Boden filmt kein problem! Aber sobald es ein anderes Grundstück drauf ist wird es schwierig! Und übrigens musst du ein schold aufhängen das gefilmt wird! Und wen deine Nachbarin schon so tut... kommt mir der Verdacht das sie nicht ganz sauber ist....
Do, 07/09/2017 - 22:50
Lyn Ledermann Forster
Mein 1. Gedanke!
Wieso sollte die Nachbarin sonst solche Einwände haben. Wenn ein Dieb so gefangen werden kann, kommt es ja allen zu gute. ?
Fr, 08/09/2017 - 00:20
Robert Schweng
Das ist eine Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz, würde ich sagen. Das DSG sagt dazu folgendes:
"Videoüberwachung durch private Personen
Setzen private Personen Videokameras ein, beispielsweise um Personen zu schützen oder Sachbeschädigungen zu verhindern, so untersteht dies dem Bundesgesetz über den Datenschutz, wenn auf den Aufnahmen bestimmte oder bestimmbare Personen erkennbar sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bilder aufbewahrt werden oder nicht. Die Bearbeitung der Bilder – wie Erfassen, Bekanntgeben, unmittelbares oder nachträgliches Anschauen oder Aufbewahren – muss den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzes entsprechen."
Quelle:
https://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00628/00653/00654/index.html?lang=de
Fr, 08/09/2017 - 06:27
Brigitte Gartmeier
Du darfst dein Grundstück überwachen aber nur dein Grundstück das deiner nachbarn darf nicht auf der Kamera gesehen werden.
Fr, 08/09/2017 - 06:28
Brigitte Gartmeier
Das was du hier im Bild zeigst ist verboten und kann von den Nachbarn zur Anzeige gebracht werden.