Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden ĂŒber Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Guten abend, ich brĂ€uchte euer wissenđ, und zwar ist es so, dass mein mann auf einem parkfeld parkiert hat wo ein richterliches verbot ausgesprochen wurde ( hat er nicht mit absicht gemacht) wir waren vorhin noch mal kurz dort um zu schauen wo das steht. Der eigentĂŒmer dieses hauses hat uns eine e-mail geschrieben, dass wir uns innert 2 tagen bei ihm melden mĂŒssen sonst wird er strafanzeige erstatten. Mein mann hat ihn sofort angerufen um sich zu entschuldigen und das ganze zu klĂ€ren. (In diesem haus hat es Ă€rzte und auch eine erziehungsberatung von denen wir die erlaubnis haben auf ihren parkfelder zu parken wĂ€hrend wir mit unserer tochter termine beim kompetenzzentrum haben). Dieser herr schien sehr verbittert und blieb stur und verlangte von uns, ihm 50.- zu geben sonst gĂ€be es strafanzeige. Was noch hinzuzufĂŒgen ist, die ParkplĂ€tze welche fĂŒr die Ă€rzte etc. Sind wurden durch einen lastwagen blockiert und waren unzugĂ€nglich. Ausserdem wurde gesagt dass wir zwischen 10:30 und 14:30 Uhr dort waren, was nicht stimmt, sie waren von 13.45 bis 14:55 dort. Und auf die frage woher er unsere e-mail hat gabs auch keine antwort. Nun, langes reden kurzer sinn, darf er einfach geld verlangen und uns so unter druck setzen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Guten abend, ich brĂ€uchte euer wissenđ, und zwar ist es so, dass mein mann auf einem parkfeld parkiert hat wo ein richterliches verbot ausgesprochen wurde ( hat er nicht mit absicht gemacht) wir waren vorhin noch mal kurz dort um zu schauen wo das steht. Der eigentĂŒmer dieses hauses hat uns eine e-mail geschrieben, dass wir uns innert 2 tagen bei ihm melden mĂŒssen sonst wird er strafanzeige erstatten. Mein mann hat ihn sofort angerufen um sich zu entschuldigen und das ganze zu klĂ€ren. (In diesem haus hat es Ă€rzte und auch eine erziehungsberatung von denen wir die erlaubnis haben auf ihren parkfelder zu parken wĂ€hrend wir mit unserer tochter termine beim kompetenzzentrum haben). Dieser herr schien sehr verbittert und blieb stur und verlangte von uns, ihm 50.- zu geben sonst gĂ€be es strafanzeige. Was noch hinzuzufĂŒgen ist, die ParkplĂ€tze welche fĂŒr die Ă€rzte etc. Sind wurden durch einen lastwagen blockiert und waren unzugĂ€nglich. Ausserdem wurde gesagt dass wir zwischen 10:30 und 14:30 Uhr dort waren, was nicht stimmt, sie waren von 13.45 bis 14:55 dort. Und auf die frage woher er unsere e-mail hat gabs auch keine antwort. Nun, langes reden kurzer sinn, darf er einfach geld verlangen und uns so unter druck setzen?
Ansichten:
Archiv
- Januar 2018 (70)
- Februar 2018 (92)
- MĂ€rz 2018 (90)
- April 2018 (88)
- Mai 2018 (98)
Kommentare
Mo, 16/04/2018 - 10:49
Robert Schweng
Eveline Gutmann https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/verwaltung-bittet-parksuende...
Birgit Rechsteiner Bezahlen. Sonst wirds viel viel teurer.
Nie auf fremden PlÀtzen parken...
Monique Schmidli-Rieder Naja der Fall ist klar. Ihr habt die Bewilligung auf den parkfeldern der Ărzte bzw erziehungsberatung zu parkieren. Diese wurden von denen gemietet und können somit von den mietern auch fĂŒr ihre Kunden benutzt werden. Bedeutet aber im umkehrschluss dass sie nur ĂŒber ihre gemieteten verfĂŒgen können, was wiederum bedeutet, dass du nicht auf einem anderen parkfeld als dem von dem Arzt gemieteten parkieren darfst.
Also zahle, denn du warst nicht Gast der Person welche diesen Parkplatz gemietet hat oder welcher er gehört.
Markus Meyer ist noch verhĂ€ltnismĂ€ssig fair euch nur 50.-- abzunehmen. dazu wĂ€re er nĂ€mlich gar nicht verpflichtet. er hĂ€tte euch ohne eine regung einfach verzeigen können. das bedeutet aber auch schreibkram und lauferei und genau dafĂŒr sind die 50.-
guter rat !! Zahlt !