Guten Abend ?

Ich befinde mich in einer Zweitausbildung zur Drucktechnologin.
Da ich während meiner 1. Ausbildung bereits Allgemeinbildungsunterricht hatte, muss ich diesen nicht mehr besuchen.
Somit habe ich nur einen halben Tag Schule.

Mein Lehrbetrieb ist ein Schichtbetrieb.
Normalerweise bin ich in der Früh- (06.00 - 14.00 Uhr) oder Spätschicht (14.00 - 22.00 Uhr) eingeteilt.

Wenn ich an Schultagen in der Frühschicht eingeteilt bin, arbeite ich verkürzt bis 12.00 Uhr und besuche von 13.00 - 17.00 Uhr die Berufsschule.
An solchen Tagen komme ich auf eine Tagesarbeitszeit von 10 Stunden, was 2 Stunden mehr als die Soll-Arbeitszeit beträgt.

Wenn ich allerdings Spätschicht am Abend vorher hatte, besuche ich am nächsten Tag nur die Schule.
Auch mit der Schichtzulage von einer halben Stunde pro Tag, komme ich auf zu wenig Stunden - insgesamt vier Stunden, die mir fehlen.

Zudem werde ich ab dem August 2016 das dritte und vierte Lehrjahr kombinieren.
Dann werde ich zweimal in der Woche für jeweils einen halben Tag die Schule besuchen.
Was mir dann wiederum jede zweite Woche 8 Minusstunden einbringt.

Gemäss dem Abteilungsleiter soll das mit den Stunden mein Problem sein.

Könnt Ihr mir da weiterhelfen??

Besten Dank & liebe Grüsse

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Kommentare

Carolin Metzler

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(Admin) also du hast ein reguläres Lehrverhältnis mit einem entsprechenden Arbeitsvertrag mit dem Betrieb. habe ich das richtig verstanden?

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Carolin Metzler

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Und die schulzeit ist obligatorisch in der berufsfachschule?

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Kerstin Würzer

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ich habe einen normalen Lehrvertrag. In dem steht, dass ich nur einen halben Tag (4 Std.) in die Berufsschule muss. Jedoch ergibt mir das Minusstunden wenn ich Spätschicht habe und nur in die Berufsschule gehe.

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Karin Fo

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(Admin) hast du den Chef darauf angesprochen?

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Kerstin Würzer

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ja, steht im Text 😊 er sagt das sei nicht sein Problem.

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Karin Fo

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(Admin) Im Text steht du hättest mit dem Abteilungsleiter gesprochen. Daraus schliesse ich, dass es noch einen Vorgesetzen dazu gibt

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Kerstin Würzer

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zuerst kommt der Lehrlingsausbildner (der war in den Ferien) dann der Abteilungsleiter und danach der BigBoss ? ich werde schon noch das Gespräch suchen, möchte aber Argumentieren können und wissen was rechtlich gilt

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Mäse Maurer

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Kerstin, wer bezahlt die Schule? Sollte es Dein Arbeitgeber sein, dann denke ich das es ok ist wenn Du einen Teil Deiner Überstunden (2) dazu gibst.

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Kerstin Würzer

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der Arbeitgeber, ja.
Jedoch kann es doch nicht sein, dass ich jeden Monat 16h Minusstunden mache nur wegen der Schule?!

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Carolin Metzler

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(Admin) gemäß gav darfst du doch gar keine überstunden machen als lehrling? Oder habe ich den falschen gav erwischt ?

http://gav.arbeitsrechtler.ch/Grafische-Industrie_GAV_2013-2015_dt.pdf

Art 516

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Kerstin Würzer

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genau, aber gilt das für Plus- & Minusstunden? ?

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Carolin Metzler

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Es gilt zumindest mal für deine plusstunden bei schule und Frühschicht meiner meinung nach...

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Kerstin Würzer

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das interessiert die genau so wenig, habe jetzt schon wieder 60h Überstunden ?

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Kerstin Würzer

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und zudem muss ich ja Überstunden leisten damit ich nicht ins Minus komme ab dem Sommer mit meinen monatlichen 16h die mir gekürzt werden ...

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Carolin Metzler

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Ja gut- dann kann man sich natürlich auf den standpunkt stellen, dass erstmal deine 60 überstunden nehmen musst... dann läuft das über jahresarbeitszeit... Und solange das ende jahr aufgeht, ist es ja dann auch kein problem

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Kerstin Würzer

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es kann jedoch nicht aufgehen, ich müsste ja 16h Überstunden machen jeden Monat ?

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Karin Fo

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(Admin) Frag doch mal beim Amt für Berufsbildeung nach, was die dazu meinen

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