Guten abend habe mal eine frage , ich bin krank geschriben bis 27 Febuar , darf ich kündige wenn ich krank bin ? Ich bin im mai 3 jahre dort , wie viel ist dann die kündigung zeit ? Danke

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Sybille Rellstab

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Du darst kündigen wenn Du krank bist (nur umgekehrt gibt es eine Frist einzuhalten). Die Kündigungsfristen gemäss OR sind folgende: Das Gesetz (Art. 335c OR) sieht folgende Kündigungsfristen vor:

nach Ablauf der Probezeit im 1. Dienstjahr: ein Monat
im 2. bis und mit dem 9. Dienstjahr: zwei Monate
ab dem 10. Dienstjahr: drei Monate,
jeweils für das Ende des Monats. Die Frage ist nun ob Du gemäss OR angestellt bist oder ein GAV gilt, oder ein öffentlich rechtliches Arbeitsverhältnis hast. Ev. sagt Dir dein Arbeitsvertrag mehr dazu. Ich rate Dir aber von einer eigenen Kündigung während der Krankheit ab.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandra Schnelli-Kehrli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

was für eine krankheit ? also wenn du länger als 6 mt krankggeschrieben bist würde es sinn machen nicht zu kündigen wegen dem rav

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv