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Guten Abend
Habe eine kurze Frage über die Kündigungsfrist von einem Arbeitsvertrag.
Wenn man 2 Monate Kündiungsfrist hat und eine Zusage für einen neuen Job hat und dieser beginnt ab dem 1. Oktober. Darf ich in die kündigung schreiben das ich ab dem 1Oktober unbezahlten Urlaub haben will, sodass ich die neue Arbeit ab dem 1. Oktober antreten kann?
PS:Wenn nicht welche möglichkeiten habe ich wenn ich davon ausgehe das mein jetziger Arbeitgeber mich nicht ab dem 1. Oktober gehen lässt.
Danke im Vorraus
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Guten Abend
Habe eine kurze Frage über die Kündigungsfrist von einem Arbeitsvertrag.
Wenn man 2 Monate Kündiungsfrist hat und eine Zusage für einen neuen Job hat und dieser beginnt ab dem 1. Oktober. Darf ich in die kündigung schreiben das ich ab dem 1Oktober unbezahlten Urlaub haben will, sodass ich die neue Arbeit ab dem 1. Oktober antreten kann?
PS:Wenn nicht welche möglichkeiten habe ich wenn ich davon ausgehe das mein jetziger Arbeitgeber mich nicht ab dem 1. Oktober gehen lässt.
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Kommentare
So, 08/09/2019 - 20:28
Robert Schweng
Mirjam Locher-Heuberger Dann müssen Sie sich mit dem neuen AG einig werden bezüglich eines späteren Arbeitsbeginns.
Andreas Thanner Ohne Einwilligung Ihres Arbeitgebers können Sie die Arbeitsstelle nicht einfach früher verlassen.
Willigt Ihr Arbeitgeber einer Verkürzung nicht ein und Ihr neuer Arbeitgeber will nicht länger auf Sie warten, müssen Sie die Stelle ablehnen.
Wolfgang Bloeck Andreas Thanner
.... oder vertragsbrüchig werden und eventuelle Schadenersatzansprüche in Kauf nehmen. In der Praxis kommt das öfters vor.
Andreas Thanner Wolfgang Bloeck das ist dann die Methode „Trotzkopf“ 😅
Aber klar, wer das nötige Kleingeld hat, darf auch diesen Weg gehen.
Mirjam Locher-Heuberger Sie werden zudem bis und mit November noch beim alten AG arbeiten müssen, wenn Sie morgen kündigen, dh frühester Arbeitsbeginn beim neuen AG 1.12.
Martin Kaiser Unbezahlter Urlaub muss der AG bewilligen, wenn er nein sagt, kann man keinen unbezahlten Urlaub nehmen.
Martin Kaiser Das einzige was der AN kann, ist ein Aufhebungsvertrag mit dem AG aushandeln.