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Guten Abend ?
Hätte da eine Frage. Darf das Sozialamt eine rückwirkende Kinderzulagen Auszahlung komplett weggnehmen?
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Guten Abend ?
Hätte da eine Frage. Darf das Sozialamt eine rückwirkende Kinderzulagen Auszahlung komplett weggnehmen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Manuel Schranz
Kommt auf die genauen Umstände an. Rückerstattung gibts in der Sozialhilfe auf jeden Fall.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Daniela Schaffner
Das Kind lebt bei der Mutter, der Erzeuger will nichts vom Kind wissen aber kassiert seit 3 Jahren die Kinderzulagen
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Rahel Schönmann
ja aber auch das Kind kriegt ja Geld vom Sozialamt bzw DU für das Kind.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Barbara Christen
Doch sind sie. Also bei "mir" sind die Kinderzulagen als Gutschrift eingetragen.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Mona Geiser
Jein du hast die auszahlung vom sozialdienst also hast du das geld bereits... der abzug ist gerecht. Hatte das selbe erst grade.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Romana Vukovic
Rückwirkende Kinderzulagen oder auch Alimente wen du die in der zeit des Sozialamtes bekommst werden die berechnet Alls Einnahmen daher vom Sozialamt genommen bekommst ja den betrag was die zum leben berechnet ist ?
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Mona Geiser
Ruchtig alles andere wäre doppelt vezogen und unfair.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Romana Vukovic
Ist so solang sie auf dem sozi ist wird jeder Rappen reinkommt verrechnet