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Guten Abend
Gerne würde ich erfahren wie das mit untermiete ist.
Wie viel darf man vom unternieter velangen?
Laut mirterverband 10% ist dies so? Finde leider keinen artikel.
Wen zuviel bezahlt wurde hat der mieter das anrecht was er zu viel bezahlt hat wieder zurück zu vordern?
Und darf eine Kaution im
Nachhinein verlangt werden?
Danke euch
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Guten Abend
Gerne würde ich erfahren wie das mit untermiete ist.
Wie viel darf man vom unternieter velangen?
Laut mirterverband 10% ist dies so? Finde leider keinen artikel.
Wen zuviel bezahlt wurde hat der mieter das anrecht was er zu viel bezahlt hat wieder zurück zu vordern?
Und darf eine Kaution im
Nachhinein verlangt werden?
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:42
Roman Richle
optimalerweise einigen sich Mieter und Untermieter im VORAUS !!! 10%ist nur ein allgemeiner Richtwert. Es kommt darauf an, was der Untermieter alles mitbenutzen darf... und wichtig ist, dass der Vermieter einverstanden ist, sonst kann es unangenehm werden...
Mi, 27/09/2017 - 15:42
Roman Richle
Bezahlte Miete zurückverlangen geht nicht, ausser es handle sich um offensichtlichen Wucher.
Mi, 27/09/2017 - 15:42
Méli Margrith Theintz
Das es kaution gegen soll wurdd nie angesprochen.
Mi, 27/09/2017 - 15:42
Roman Richle
Im Nachhinein Kaution verlangen geht auch nicht; es müsste eine Aenderungskündigung erfolgen...
Mi, 27/09/2017 - 15:42
Méli Margrith Theintz
Müsste man diese als mieter akzeptieren?
Mi, 27/09/2017 - 15:42
Allma Kiki
Verlangt ein Vermieter eine Kaution, so muss dies im Mietvertrag klar geregelt sein. Soll die Kaution nachträglich bei einem bestehenden Mietverhältnis erhoben werden, so müsste dies über eine ordentliche Mietvertragsänderung erfolgen, bei welcher der Mieter auch die üblichen Rechtsmittel nutzen kann.
Mi, 27/09/2017 - 15:42
Allma Kiki
Nur wenn es möbliert ist darfst du diese 10% erheben für die Benützung des Mobiliars. Aus der Miete darfst du keinen Gewinn erzielen!