Guten abend frau metzler
Danke für die aufnahme ih ihre gruppe.
Ich bitte Sie das anonym zu posten:
Ich habe eine ausbildung angefangen mit rückzahlungsvereinbarung des schulgeldes. Nun bin ich krank geworden und mir wurde gekündigt....
Ich bekan nun einen brief dass ich die kosten zurückzahlen muss.... In der vereinbarung steht aber:"erfolgt die auflösung des Dienstverhältnisses durch die Firma aus Gründen, welche die Angestelltenicht zu vertreten hat (zb. personalabbau) entfällt die verpflichtung zur rückzahlung.
Krankheit ist ja auch nicht selbst verschuldet(erschöpfungsdepression)?
Was meint ihr dazu?
Vielen Dank

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 5

Kommentare

Josy Schimke

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sehr guet...sötts konkreter werde würi denn au de rechtsschutz ischalte gell

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Michèle Eichenberger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Beni scho dra... nur hani kei bewis? und vor arbetsgricht würd den ussag gege ussag stoh.. i han nur es gspröchsprotokoll wos aber ums verschlofe got no einisch den chündigung. Aber i has noni unterschriebe.. solang er ruhezite ned ihaltet beni ned bereit das unterschriebe.. sprich vom morge 7-12 und vo 18:21:30 da heisst mängisch wirds au 10ni.. und den 20ap bis im Büro bisch und am nächste tag settsch am 7ni wieder im Büro stoh..

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Josy Schimke

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Tuesch du ziit erfasse? Denn würi dini zituswis gad als bewis betreffend ruhezite neh

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Michèle Eichenberger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nei i schrieb mini stunde nie uf.. aber das muess be denne notiert sie.. da mir met smartphones schaffe.. und eis a und abmelde.. abr i werd das sicher no verlange

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Josy Schimke

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Mach das unbedingt...und tue dir paar mal separat ufschribe (nöd das was manipuliert wird). Da hetsch sicher scho mal was zum gegehebe

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Steffi Koller-Rosat

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich habe gemeint es sei rechtens weil sie ja die Abmachung gebrochen hat finde ich ein Laie

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Josy Schimke

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Warum hat sie denn die Abmachung gebrochen, wenn sie krank wird?

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Josy Schimke

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Also wir hatten auch immer solche Weiterbildungsvereinbarungen. Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber musste der Arbeitnehmer auch nichts zurückzahlen.
Noch eine Frage - wurde Ihnen während der Krankschreibung gekündigt?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden