Guten Abend
Frage für ein bekannte
Der B Ausweis wo im August verlàngert werden muss , aber der mann ist beim rav und arbeitet viel mit temporär Büro . Er hat Familie . Kinder und Frau haben C Ausweis .
Wir ihm der Ausweis ohne Probleme verlàngeret? Danke

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Kommentare

Robert Schweng

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Ines Dümke Das liegt im Ermessen des Bearbeiters beim Migrationsamt 😉 ich hatte damals B Bewilligung, war beim RAF gemeldet aber zu 100% temporär gearbeitet. Ich habe ohne Probleme c Bewilligung bekommen. Ein Bekannter von mir war nicht beim RAF gemeldet aber temporär angestellt und wurde abgelehnt. 🤔

Alexandra Galati Ines Dümke kann doch nicht sein . Gibt es doch regeln oder ?

Ines Dümke Alexandra Galati dachte ich auch 🤔 ich kann nur sagen das er diese Auskunft vom migrationsamt bekam als er telefonisch nachfragte. Ob es da was gesetzliches gibt kann ich dir nicht sagen.

Kurt Egli Für die Verlängerung der befristeter Aufenthaltsbewilligungen gibt es je nach Herkunftsstaat unterschiedliche Regelungen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung einer Jahresbewilligung besteht nur in bestimmten Fällen. BürgerInnen aus Drittstaaten, die mit SchweizerInnen verheiratet sind, ausländische Ehegatten und Kinder bis 21 von EU7EFTA-Angehörigen, Ehegatten und minderjährige Kinder von AusländerInnen mit einer Niederlassungsbeilligung C haben grundsätzlich Anspruch auf eine Verlängerung ihrer Aufenthaltbewilligung.
http://www.migraweb.ch/de/themen/auslaenderrecht/aufenthalt/verlaengerung/

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