Guten abend

Frage an die Gruppe

Wenn ich einen schuldschein machen für ein Kollege das ich mich absichern kann das er mir den Betrag zurück zahlt. Kann ich den einfach so machen oder muss er staatlich oder sonnst wie abgesichert sein. Wenn es mal zu einem Streit kommt. Das er sagt Ich habe ihm kein Geld geliehen... Reicht es einfach einen Text und mit Datum und unterschrift.

Wenn ich ihm eine Frist setzt. 30 Tage bitte bezahlen. Kommt aber nichts. Schicke ich Mahnungen raus. Und was kann ich dann als nächstes tun...

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Kommentare

Robert Schweng

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Marco Wilczek Man kann ja privat betreiben lassen soweit ich weiß?!wenn natürlich ein Beweis vorliegt das du das Geld gegeben/geliehen hast und dann muss er nachweisen das er es bezahlt hat sonst bekommt er die Schuld zugesprochen...würd ich als Laie mal sagen?!

Nadine Lecluse Würde ich schon meinen. Wichtig das gewünschte Retourdatum und seine Unterschrift. Das langt auf einem Blatt Papier

Petra Abdelli Kurzer gemeinsam erstellter Vertrag reicht aus. Rückzahlfristen müssen ersichtlich sein. Falls nicht bezahlt wird kannst Du betreiben auch ohne vorher gemahnt zu haben. Das Problem ist nur das die Betreibung Dich Geld kostet und falls Rechtsvorschlag erhoben wird wirds dann noch teurer. Und eine Garantie, dass Du Dein Geld zurück bekommst gibt es halt nie.

Dunja Schilling Schriftlicher Vertrag von ihm unterzeichnet machen und Rückzahlungsfrist inklusive Ratenzahlung vereinbaren.
Danach das Geld per überweisung an diesen Kollegen schicken auf keinen Fall bar geben. Dann hast du auf der Bank nochmal den Beweis das du ihm den Betrag X gegeben hast.

Rene Loosli Ist kein rechtlicher beitrag aber bei Geld hört die Freundschaft auf !!

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