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Guten Abend
Eine kurze Frage
Habe jemandem mein Auto verkauft und das alles verträglich und habe im Vertrag geschrieben das er am 01.11.2016 das Geld bringt und bis jetzt ist nichts gekommen, habe ich eine Chance Ihn anzuzeigen?
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Habe jemandem mein Auto verkauft und das alles verträglich und habe im Vertrag geschrieben das er am 01.11.2016 das Geld bringt und bis jetzt ist nichts gekommen, habe ich eine Chance Ihn anzuzeigen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Benjamin Demir
chasch ihn jo betriebe und fertig
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Frances Fränki
Benjamin Demir da wird glaubi schwer si zum betriebe
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Frances Fränki
Moni Niemeyer ja steht alles im Vertrag drin das er persöhnlich am 1.11 das Geld bringt. Er sagt immer er bringt es morgen und morgen und morgen aber sind 5 Tage vergangen und nichts gekomen
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Moni Niemeyer
Hat er den Vertrag unterschrieben?
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Frances Fränki
Jaa
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Benjamin Demir
betriebe und fertig,hesch jo alles schriftlich mit unzterschrift sogar
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Frances Fränki
Manuel Schranz aber für irgend etwas ist ja der Vertrag da. Das ist ja Beweisstuck. Und die sms habe ich wo er geschrieben hat ich bringe dir das Geld und so sachen
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Frances Fränki
Ja eben es geht ja um den Betrag wo wir ausgemacht haben wo er mir schuldet für das Fahrzeug. Das muss ich ja irgendwie hollen können
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Mladen Djokic
Er findet es lustig, das du es "vertraglich" gemacht hast. Du kannst entweder einen Vertrag schliessen oder eine vertragliche Abmachung haben... Nehme ich zumindest an.
Hast du ihm das Auto schon gegeben oder bekommt er es erst, wenn er bezahlt?
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Frances Fränki
Nein ich habe das Auto schon gegeben und haben dan einen kaufvertrag gemacht
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Raphaela Britt
versteh ich es falsch, hat der Käufer das Auto schon?
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Frances Fränki
Der käufer hat das auto aber das geld hat er noch nicht gebracht.
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Marc Wittwer
fehler nummer 1!
bi mir gibts nur noch ware gegen geld, vielleicht is es dir ja auch eine lehre 😊
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Moni Niemeyer
Na dann sofort morgen ein Brief via Einschreiben mit einer 10 tägigen Frist und dass sonst eine Betreibung eingeleitet wird... man gibt das Auto doch nicht ohne das Geld zu bekommen...
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Frances Fränki
Habe gedacht wen ich den vertrag habe ist es alles sicher aber das mache ich nie mehr
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Namrud Bulut Noah
An deiner Stelle würde ich Ihm einen eingeschrieben Brief mit einer Fristsetzung schicken und androhen das du Ihn Betreiben wirst wenn die Frist nicht eingehalten wird. Wenn du Ihn Betreibst kannst dein Geld rechtlich von Ihm einfordern.
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Samira Uhr
Ich hatte mal ein gleicher fall hab di gute Dame am Schluss Betrieben leider kam ich auf die Liste die sie schon hatte ich war an 14.Stelle da sie soooo ville Betreibungen hatte , dann wird ihr ein Teil vom Lohn gepfändet , ich bekam mal 2000.- , dann hat die guteständig gezügelt und ich durfte sie immer wieder aufs neue Bereiben , am Schluss bekommst du Verlustscheine Und siest das Geld niemer ?mein Fazit nur noch Ware gehen Bares ?
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Hol Ger
>Juristische Schritte einleiten...Zahlungsaufforderung mit eingeschriebenen Brief und Fristsetzung zur Zahlung mit Betreibungsandrohung oder direkt Betreibung einleiten. Einfach mal bei der Wohnsitzgemeinde anrufen und fragen ob die Adresse von xy zutrifft, es geht um eine ausstehende Zahlung und dann auch fragen, wer denn für Betreibungen zuständig ist bzw. du dich direkt an den Betreibungsbeamten wenden kannst.