Guten Abend

Eine kurze Frage

Habe jemandem mein Auto verkauft und das alles verträglich und habe im Vertrag geschrieben das er am 01.11.2016 das Geld bringt und bis jetzt ist nichts gekommen, habe ich eine Chance Ihn anzuzeigen?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Benjamin Demir

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

chasch ihn jo betriebe und fertig

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Frances Fränki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Benjamin Demir da wird glaubi schwer si zum betriebe

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Frances Fränki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Moni Niemeyer ja steht alles im Vertrag drin das er persöhnlich am 1.11 das Geld bringt. Er sagt immer er bringt es morgen und morgen und morgen aber sind 5 Tage vergangen und nichts gekomen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Moni Niemeyer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hat er den Vertrag unterschrieben?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Frances Fränki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Jaa

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Benjamin Demir

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

betriebe und fertig,hesch jo alles schriftlich mit unzterschrift sogar

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Frances Fränki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Manuel Schranz aber für irgend etwas ist ja der Vertrag da. Das ist ja Beweisstuck. Und die sms habe ich wo er geschrieben hat ich bringe dir das Geld und so sachen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Frances Fränki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja eben es geht ja um den Betrag wo wir ausgemacht haben wo er mir schuldet für das Fahrzeug. Das muss ich ja irgendwie hollen können

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Mladen Djokic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Er findet es lustig, das du es "vertraglich" gemacht hast. Du kannst entweder einen Vertrag schliessen oder eine vertragliche Abmachung haben... Nehme ich zumindest an.
Hast du ihm das Auto schon gegeben oder bekommt er es erst, wenn er bezahlt?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Frances Fränki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein ich habe das Auto schon gegeben und haben dan einen kaufvertrag gemacht

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Raphaela Britt

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

versteh ich es falsch, hat der Käufer das Auto schon?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Frances Fränki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Der käufer hat das auto aber das geld hat er noch nicht gebracht.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Marc Wittwer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

fehler nummer 1!
bi mir gibts nur noch ware gegen geld, vielleicht is es dir ja auch eine lehre 😊

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Moni Niemeyer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Na dann sofort morgen ein Brief via Einschreiben mit einer 10 tägigen Frist und dass sonst eine Betreibung eingeleitet wird... man gibt das Auto doch nicht ohne das Geld zu bekommen...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Frances Fränki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Habe gedacht wen ich den vertrag habe ist es alles sicher aber das mache ich nie mehr

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Namrud Bulut Noah

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

An deiner Stelle würde ich Ihm einen eingeschrieben Brief mit einer Fristsetzung schicken und androhen das du Ihn Betreiben wirst wenn die Frist nicht eingehalten wird. Wenn du Ihn Betreibst kannst dein Geld rechtlich von Ihm einfordern.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Samira Uhr

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich hatte mal ein gleicher fall hab di gute Dame am Schluss Betrieben leider kam ich auf die Liste die sie schon hatte ich war an 14.Stelle da sie soooo ville Betreibungen hatte , dann wird ihr ein Teil vom Lohn gepfändet , ich bekam mal 2000.- , dann hat die guteständig gezügelt und ich durfte sie immer wieder aufs neue Bereiben , am Schluss bekommst du Verlustscheine Und siest das Geld niemer ?mein Fazit nur noch Ware gehen Bares ?

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Hol Ger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

>Juristische Schritte einleiten...Zahlungsaufforderung mit eingeschriebenen Brief und Fristsetzung zur Zahlung mit Betreibungsandrohung oder direkt Betreibung einleiten. Einfach mal bei der Wohnsitzgemeinde anrufen und fragen ob die Adresse von xy zutrifft, es geht um eine ausstehende Zahlung und dann auch fragen, wer denn für Betreibungen zuständig ist bzw. du dich direkt an den Betreibungsbeamten wenden kannst.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Archiv