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Guten Abend
Eine Frage:
Wenn der Arbeitgeber für eine Person eine Pensionskasse eröffnet, muss sich der Arbeitnehmer bei Kündigung und somit bei Auflösung dieser Pensionskasse (welche für den einen Mitarbeiter eröffnet wurde) an den Auflösungskosten beteiligen?
Danke für Antworten und Gesetzesgrundlagen
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Wenn der Arbeitgeber für eine Person eine Pensionskasse eröffnet, muss sich der Arbeitnehmer bei Kündigung und somit bei Auflösung dieser Pensionskasse (welche für den einen Mitarbeiter eröffnet wurde) an den Auflösungskosten beteiligen?
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Kommentare
Mi, 20/06/2018 - 22:58
Robert Schweng
Eveline Gutmann eine PK wird nie aufgelöst.
Eveline Gutmann das Geld wird in die Pk des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen und das kostet nichts