Guten Abend, eine Frage bitte.ich Arbeite in der Gastronomie im Stundenlohn etwa zu 80%jetzt ist mein Vater verstorben,wieviele Tage hab ich bezahlt? Danke für ihre Hilfe!

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Kommentare

Diego Martins

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Mein herzliches Beileid. 3 Tage kannst du von der Arbeit fernhalten aber da du im Stundenlohn schaffst, muss der Arbeitgeber nix bezahlen.

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Regine Pfister

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Gar nichts?

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Andreas Thanner

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Diego: hier ist der L-GAV massgebend und einige Tage sind bezahlt.

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Andreas Thanner

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Laut L-GAV sind dies 1-3 Tage. Dies ist darum etwas offen gehalten, da der „Aufwand“ auch unterschiedlich sein kann.

Beim Todesfall der Eltern indem Sie noch diverse Sachen erledigen müssen sind dies eher 2 Tage inkl. Beerdigung.

Selbstverständlich sind diese Tage bezahlt (Durchschnittsstunden pro Arbeitstag). Allerdings sind nur effektive Arbeitstage bezahlt: findet die Beerdigung an einem Freitag statt und der Freitag wäre sowieso ihr regulärer freier Tag, dann wäre dieser nicht bezahlt.

Mein Beileid zu Ihrem Verlust und viel Kraft!

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Diego Martins

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Private Absenzen wie Wohnungsumzug, Hochzeiten, Todesfälle etc besteht keine Pflicht, solche ausgefallenen Stunden zu entschädigen. Im L-GAV ist auch NICHT erwähnt dass man bei Stundenlohn solche Absenzen entschädigt.
Bei Unia habe ich auch die gleiche Auskunft vor 2 Jahren gekriegt, dass bei Stundenlohn keine Pflicht besteht. Nur bei Unfall oder Krankheit muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten.

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Andreas Thanner

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Bittesehr gemäss verbindlichem L-GAV

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Andreas Thanner

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Giltet selbstverständlich au für Stundelöhner!

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Andreas Thanner

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Im Übrigen ist auch NICHT im OR erwähnt, dass gewisse Gesetze für Stundenlöhner nicht gelten sollten. Sogar das Gegenteil ist der Fall: die Rechtssprechung geht AUSDRÜCKLICH in die Richtung, dass der Stundenlöhner dem Monatslöhner gleichgestellt ist. Insbesondere bei einem hohen Pensum von 80% gibt es KEINE Ausnahmen mehr zum Fixlohn.

Siehe diverse Gerichtsentscheide und Rechtslehren. Sollte die Unia tatsächlich eine solche Aussage getätigt haben wäre dies eine Falschaussage.

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Andreas Thanner

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Beweis aus dem Kommentar zum L-GAV von www.L-GAV.ch

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Robert Schweng

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♥ lichen Dank Herr Thanner 😊

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Regine Pfister

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Danke Andreas!

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Regine Pfister

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Danke allen für die hilfe!

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