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Guten Abend, eine Frage bitte.ich Arbeite in der Gastronomie im Stundenlohn etwa zu 80%jetzt ist mein Vater verstorben,wieviele Tage hab ich bezahlt? Danke für ihre Hilfe!
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Guten Abend, eine Frage bitte.ich Arbeite in der Gastronomie im Stundenlohn etwa zu 80%jetzt ist mein Vater verstorben,wieviele Tage hab ich bezahlt? Danke für ihre Hilfe!
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Kommentare
Di, 06/03/2018 - 22:11
Diego Martins
Mein herzliches Beileid. 3 Tage kannst du von der Arbeit fernhalten aber da du im Stundenlohn schaffst, muss der Arbeitgeber nix bezahlen.
Di, 06/03/2018 - 22:12
Regine Pfister
Gar nichts?
Di, 06/03/2018 - 22:32
Andreas Thanner
Diego: hier ist der L-GAV massgebend und einige Tage sind bezahlt.
Di, 06/03/2018 - 22:32
Andreas Thanner
Laut L-GAV sind dies 1-3 Tage. Dies ist darum etwas offen gehalten, da der „Aufwand“ auch unterschiedlich sein kann.
Beim Todesfall der Eltern indem Sie noch diverse Sachen erledigen müssen sind dies eher 2 Tage inkl. Beerdigung.
Selbstverständlich sind diese Tage bezahlt (Durchschnittsstunden pro Arbeitstag). Allerdings sind nur effektive Arbeitstage bezahlt: findet die Beerdigung an einem Freitag statt und der Freitag wäre sowieso ihr regulärer freier Tag, dann wäre dieser nicht bezahlt.
Mein Beileid zu Ihrem Verlust und viel Kraft!
Di, 06/03/2018 - 23:17
Diego Martins
Private Absenzen wie Wohnungsumzug, Hochzeiten, Todesfälle etc besteht keine Pflicht, solche ausgefallenen Stunden zu entschädigen. Im L-GAV ist auch NICHT erwähnt dass man bei Stundenlohn solche Absenzen entschädigt.
Bei Unia habe ich auch die gleiche Auskunft vor 2 Jahren gekriegt, dass bei Stundenlohn keine Pflicht besteht. Nur bei Unfall oder Krankheit muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten.
Mi, 07/03/2018 - 00:26
Andreas Thanner
Bittesehr gemäss verbindlichem L-GAV
Mi, 07/03/2018 - 00:26
Andreas Thanner
Giltet selbstverständlich au für Stundelöhner!
Mi, 07/03/2018 - 00:30
Andreas Thanner
Im Übrigen ist auch NICHT im OR erwähnt, dass gewisse Gesetze für Stundenlöhner nicht gelten sollten. Sogar das Gegenteil ist der Fall: die Rechtssprechung geht AUSDRÜCKLICH in die Richtung, dass der Stundenlöhner dem Monatslöhner gleichgestellt ist. Insbesondere bei einem hohen Pensum von 80% gibt es KEINE Ausnahmen mehr zum Fixlohn.
Siehe diverse Gerichtsentscheide und Rechtslehren. Sollte die Unia tatsächlich eine solche Aussage getätigt haben wäre dies eine Falschaussage.
Mi, 07/03/2018 - 00:36
Andreas Thanner
Beweis aus dem Kommentar zum L-GAV von www.L-GAV.ch
Mi, 07/03/2018 - 04:13
Robert Schweng
♥ lichen Dank Herr Thanner 😊
Mi, 07/03/2018 - 05:38
Regine Pfister
Danke Andreas!
Mi, 07/03/2018 - 05:40
Regine Pfister
Danke allen für die hilfe!