Guten Abend...
Eine etwas leidige Frage:
Ich habe vor zwei Wochen mein Nescessaire bei meinem Partner vergessen, darin ist ein Schmuckstück mit für mich seh hohem emotionalem Wert, aber auch finanziellem Wert drin.
Mittlerweilen haben sich unsere Wege getrennt.
Dadurch dass wir wine Ferbeziehumg hatten, trennen 400km und eine Landesgrenze, ich kann nicht einfach so vorbeifahren...
Auf meine Bitten mir das bitte zurückzusenden wird aus Trotz nicht reagiert..
Kann ich irgendwie rechtlich vorgehen?

Liebe Grüsse

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Kommentare

Nadja Destefani

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Laie: denke auch nicht.... wird dir nichts anderes übrig bleiben als den weg auf dich zu nehmen

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Birgit Rechsteiner

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Ich denke, dass ein klärendes Abschlussgespräch sowieso noch statt finden sollte... Dan wird auch der Schmuck nicht mehr das Problem sein...

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Nadja Destefani

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Er weigert sich ja nicht es rauszugeben nehm ich an.... er wird sich weigern es zu schicken.... sie hat es vergessen also kein diebstahl wenn er es bei abholung rausgiebt....

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Claudia Burkart

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er reagiert ja nicht.

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Nadja Destefani

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Es stoht nur das auf das bitten der zurücksendung nicht reagiert wird....

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Janna Sendi

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er isch nit verpflichtet da schickä! e igschribnä brief dass du zb s dem datum chunsch go abhole! wenn er nit dihäi isch de chasch e azeige..

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Le Chiffre

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Hallo Fragestellerin.

Einfache Dinge können sich manchmal sehr kompliziert gestalten.

Rechtlich handelt es sich mal nicht um einen Diebstahl, auch ist man nicht verpflichtet es Ihnen zuzusenden.

Ihnen wird wohl nichts anderes übergibt bleiben als 800 Kilomter für den Hin und Rückweg in Kauf zu nehmen.

Allerdings sollten Sie Ihren Expartner per Einschreiben mit Rückschein für einen Termin in Kenntnis setzen.

Risiko besteht trotzdem das Ihr Expartner die Tür nicht öffnet oder nicht da sein wird.

Diese Aktion können Sie drei mal durchlaufen bevor wir hier von Rechtswegen von Unterschlagung sprechen können. Erst ab dann kann ein Anwalt Ihres Vertrauens zivilrechtlich die Ware einfordern.

Auf den Kosten bleiben Sie jedoch sitzen.

Mit freundlichen Grüßen

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Dominique Treskavec

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das schweizer recht kennt unterschlagung nicht, aequivalens davon wäre art. 138 stgb "veruntreuung"... es fehlt hier jedoch höchstwahrscheinlich die absicht der unrechtmässigen bereicherung...

grenzüberschreitend klagen wird ziemlich mühsam und teuer, zudem wird es schwierig zu beweisen...

weiter versuchen, ihn überhaupt zu erreichen und nett bleiben... er scheint im moment am längeren hebel zu sein...

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Dominique Treskavec

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m.e. kann hier nicht wirklich von unterschlagung gesprochen werden, da der ex sich die ware nicht unrechtmässig aneignete und auch aus qualifizierter sicht ihm die ware nicht wirklich anvertraut wurde...
die threaderstellerin hat die ware dort vergessen...

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Doris Bietenhader

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Wenn er die Ware nicht heraus gibt, ist es Unterschlagung. Ich würde ihm eine Frist setzen per Einschreiben und wenns nichts nützt Anzeige machen. Wenn er, wie du schreibst das er mit Trotz reagiert, hat er ja schon halbwegs zugeheben das Necessaire in seinem Besitz befindet, es wird aber Schwierig sein zu Beweisen das der Ring drin war. Du kannst auf seine Vernunft apellieren. Ich hoffe du bekommst dein Eigentum zurück. Viel Glück.

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