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Guten Abend.
Ein Kolleg hat einen grossen Pool verkauft. Vor dem Kauf hat er den Pool aufgebaut und überprüft. Alles war ok.
Dann wurde der Pool verkauft und der Käufer hat es aufgebaut und auf einmal sollen 2 Löcher drin sein und er behart auf eine Woche Widerrufsrecht.
Darf das der Käufer?
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Guten Abend.
Ein Kolleg hat einen grossen Pool verkauft. Vor dem Kauf hat er den Pool aufgebaut und überprüft. Alles war ok.
Dann wurde der Pool verkauft und der Käufer hat es aufgebaut und auf einmal sollen 2 Löcher drin sein und er behart auf eine Woche Widerrufsrecht.
Darf das der Käufer?
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Tina Ambühl Nötzelmann
(Laie) Ich denke nicht. Gekauft wie gesehen.
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Markus Meyer
wie lautet der Vertrag ?? Allenfalls wäre seine Ausschreibung zum Verkauf des Pools noch notwendig. Wo verkauft ? Internet oder wie...
brauchen mehr informationen.
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Patricia Bütler
Im tutti.ch würde der Pool verkauft
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Markus Meyer
also nach AGB von Tutti bieten die keinen Käuferschutz oder sehen sich für irgendwas zuständig.
würde also heissen......ein Kauf auf Tutti ist gekauft wie gesehen.
würde für dich bedeuten, wenn der Käufer den Pool gesehen hat, nichts beanstandet und gekauft hat, dann bist du raus. Nichts mit Widerrufsrecht oder ähnliches !
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Dominique Treskavec
naja, gekauft wie gesehen ist gerade bei nem pool etwas schwierig...
oder durfte der käufer ne runde probeschwimmen vorher...?
wie wurde der pool überprüft? wurde wasser eingelassen? oder nur eine optische begutachtung?
m.e. käme für den käufer die sachgewährleistung nach art. 197ff. or zum tragen, wenn diese nicht ausdrücklich wegbedungen wurde...
bloss, weil tutti als reine plattform sich rechtlicher belange enthält, heisst das noch nicht, dass dies für verkäufer/käufer auch gilt...