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Guten Abend
Darf in einem Arbeitzeugniss erwähnt werden das man Krankgeschrieben (Arbeitsunfähig zu 100%) war, wenn das Arbeitverhältniss aus diesem Grund gekündigt wurde ?
Der Arbeitgeber weigert sich das Arbeitszeugniss anzupassen, dies erschwert eine Stellensuche sehr.
Der Arbeitgeber stützt sich mit dem Artikel aus dem OR Art. 330a Abs. 1.
Ich danke euch im Vorraus.
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Guten Abend
Darf in einem Arbeitzeugniss erwähnt werden das man Krankgeschrieben (Arbeitsunfähig zu 100%) war, wenn das Arbeitverhältniss aus diesem Grund gekündigt wurde ?
Der Arbeitgeber weigert sich das Arbeitszeugniss anzupassen, dies erschwert eine Stellensuche sehr.
Der Arbeitgeber stützt sich mit dem Artikel aus dem OR Art. 330a Abs. 1.
Ich danke euch im Vorraus.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Sandra Vogt
Ja darf er. Er darf nicht erwähnen durch welche krankheit aber er darf erwähnen das dies der kündigungsgrund war/ist
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Sandra Vogt
Ansonsten mach ihm den vorschlag das er reinschreibt durch einen längeren arbeitsausfall sahen sie sich gezwungen das arbeitsverhältnid zu beenden.
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Nidzo Jugo
Vorschläge haben wir ihm schon gegeben aber er weigert sich in jeder Sicht dieses Zeugnis abzuändern. Und mit so einem Zeugnis ist es nahezu Unmöglich eine neue Arbeitsstelle zu finden. :/
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Sandra Vogt
Dann ist dein recht auch nur eine arbeitsbestätigung zu verlangen und da darf nichts drin stehen
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Laura Merola
http://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/rechtsfragen/arbeitsrec...