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Guten Abend Allerseits!
Ist Jemand hier, evt. Sogar ein Rechtsanwalt, oder HR Profi aus der Schweiz, der mir dringend mit dem Thema "Arbeitsrecht" weiterhelfen kann? Es ist sehr dringend, müsste heute noch alle Infos haben. Bin leicht aufgebracht..
VIELEN DANK!!
Nachtrag:
Ich habe 11.2018 eine neue Arbeitstelle begonnen. 80%.
Am 19.12.2018 hatte ich einen fatalen Arbeitsunfall. Das war in der Probezeit. Bin die Treppe runtergestürzt seither Steissbein komplett verdreht und Inkontinent. 100% arbeitsunfähig seit dem Unfalldatum!
Am 30.7.2019 wurde komuniziert, dass es evt eine Massenentlassung geben wird.
Am 30.8.2019 wurde per Zufall im Blutlabor festgestellt, dass ich schwanger bin. Was absolut nicht geplant war, deshalb auch verhütet wurde. (Habe bereits 3 Kinder)
Am. 2.9.2019 habe ich meinem AG sofort via Mail mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Mit Bestätigung des Arztes. (Schwanger seit 25.7.2019)
Heute, 24.9.2019 erhalte ich die Kündigung auf ende Oktober 2019.
IST DIESE NUN GÜLTIG ODER NICHTIG?
Bin vöööööööllig durcheinander! 😔

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Ist Jemand hier, evt. Sogar ein Rechtsanwalt, oder HR Profi aus der Schweiz, der mir dringend mit dem Thema "Arbeitsrecht" weiterhelfen kann? Es ist sehr dringend, müsste heute noch alle Infos haben. Bin leicht aufgebracht..
VIELEN DANK!!
Nachtrag:
Ich habe 11.2018 eine neue Arbeitstelle begonnen. 80%.
Am 19.12.2018 hatte ich einen fatalen Arbeitsunfall. Das war in der Probezeit. Bin die Treppe runtergestürzt seither Steissbein komplett verdreht und Inkontinent. 100% arbeitsunfähig seit dem Unfalldatum!
Am 30.7.2019 wurde komuniziert, dass es evt eine Massenentlassung geben wird.
Am 30.8.2019 wurde per Zufall im Blutlabor festgestellt, dass ich schwanger bin. Was absolut nicht geplant war, deshalb auch verhütet wurde. (Habe bereits 3 Kinder)
Am. 2.9.2019 habe ich meinem AG sofort via Mail mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Mit Bestätigung des Arztes. (Schwanger seit 25.7.2019)
Heute, 24.9.2019 erhalte ich die Kündigung auf ende Oktober 2019.
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Kommentare
Di, 24/09/2019 - 22:42
Robert Schweng
Andreas Thanner Die Kündigung ist GÜLTIG.
Sie sind immer noch in der Probezeit. Die Probezeit ist NICHT am Kalender festgemacht sondern an der EFFEKTIVEN Arbeitsleistung. Das heisst, wenn Sie 3 Monate Probezeit vereinbart haben, gelten 3 volle Arbeitsmonate als Probe...Mehr anzeigen
Ari Malaj-Uruqi Andreas wie sieht es aus mit der Lohnfortzahlung der UVG? Da ich noch diverse Eingriffe vor mir habe.. ich bin völlig verstört. Ich dachte sie 30 Tage Sperrfrist wären da relevant..
Andreas Thanner Ari Malaj-Uruqi nein, diese Sperrfristen gelten für Sie nicht. Sogar wenn diese gelten würden, dann hätte man Ihnen bereits am 18. Januar kündigen können. Folglich würde Ihnen auch das nicht helfen.
Sie haben „Glück“: im Gegensatz zu einer Krankentaggeldversicherung hat dir UV Versicherung KEIN Maximum. Das heisst, Sie erhalten so lange Taggelder bis Sie wieder arbeitsfähig sind. Das kann auch in 5 Jahren sein. Es macht für Sie nun überhaupt keinen Unterschied ob Sie noch angestellt sind oder nicht. Das Taggeld wird nach der Kündigungsfrist Ihnen einfach direkt ausbezahlt.
Die UV-Versicherung ist die beste Versicherung in der Schweiz für Arbeitnehmer.