Guten Abend 😊
Ich hätte einen wichtigen und komplexen Sachverhalt und benötige dazu eine Sachliche Meinung:

Person S hat vor 3 1/2 Jahren Gegenstand B aus dem Eigentum von P entwedet mit der Begründung "will ich bei mir Zuhause aufstellen" Nun steckt aber P in einer Pfändung und die Person S will den Gegenstand B nicht herausrücken womit die Pfändung beglichen werden könnte und behauptet am Telefon das dieser Gegenstand ihr geschenkt wurde. Es wurde NIE ein Schenkungsvertrag vereinbart, leider auch kein Leihvertrag. Über den Gegenstand B hat P leider keine Papiere die sein Eigentum daran beweisen könnte (S aber genausowenig). Jedoch hat P genug Zeugen die dies mündlich beweisen könnten das der Gegenstand B ihm gehöre.
Welche Möglichkeit hat P? Und gibt es auch einen Juristen/Anwalt in der Gruppe der diesen Fall übernehmen würde, insofern eine (realidtische?) chance auf eine Vindikation (Eigentumsrückgabe) bestehen würde?
Besten Dank, freundliche Grüsse 😊

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Kommentare

Claudia Wild

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Wenn es niemand beweisen kann wird es sehr schwierig - dann heisst es Aussage gegen Aussage und im diesem Fall entscheidet in der Regel der Richter wem er mehr Glauben schenkt resp. wo die Beweiskette besser ist. Ist aber schon im Vorfeld schwierig.

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Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Sandra Marty

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(Laie) Empfehlung: Betreibungsamt schriftlich orientieren über den Gegenstand. Das Problem dass die Person den Gegenstand nicht rausgeben will. Zeugen mit Adresse und Telefonnummer schriftlich erwähnen (vorab Zeugen informieren)
Somit kann das Betreibungsamt die Person S vorladen.
Viel Glück ?

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Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Fiu Sun

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Hast du alte Bilder von dem Stück in deinem Haushalt? Wenn ja bei Polizei Anzeige Diebstahl und Zeugen nennen. So viel mir bekannt ist!

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Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Robert Schweng

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Wenn P. den Gegenstand bei der Pfändung angegeben hat, dann werden die Gerichtsvollzieher den Gegenstand auch bei Person S holen. Wenn P. den Gegenstand bei der Pfändung nicht angegeben hat sollte er besser von einer Anzeige absehen, da er sich selbst strafbar gemacht hätte.

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