Guete Tag mitenand, und zwar geht es ums Thema Mieter/Vermieter meine Eltern vermieten in Ihrem Haus Wohnungen jetzt ist es so das der einte Mieter spurlos verschwunden ist, die Polizei war paarmal hier da Sie Ihn suchen. Meine Eltern wissen nixhr was machen abgesehen vom vollen Briefkasten können Sie nicht in die Wohnung dürfen Sie ja nicht einfach, aber das eine Fenster ist kaputt .. regnet es sehr wahrscheinlich rein und algemein ist es eine blöde situation. Sie wolte vor kurzem trotzdem rein aber schlüssel gehen nicht der Herr hatte ohne wissen das schloss ausgewechselt ohne Einverständnis.! Jetzt zu meiner frage können Sie nichts machen auser ihm natürlich zu kündigen und abzuwarten?! Und dürfen nicht mal in die Wohnung?. Vielen dank.

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Kommentare

Susan Stadelmann

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Mieterschutz anfragen, bei solchen gelegenheiten, gibts glaub sonderregelung, und wen ein fenster kaputt ist sowieso, ist zum erhalt der wohnung notwendig, das zu reparieren! Sehr wahrscheindlich kommt der nicht mehr zurück, aber leider sitzen deine erltern auf den offenen kosten, wen niemand weis wo er ist,

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Birgit Rechsteiner

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Auch die Polizei anfragen...

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Nyfeler Fabienne

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Ja angeblich hatt sie denn mieterverband/ schutz angefragt aber auf anfrage wurde gesagt sie dürfen nicht rein egal warum. Finde ich auch sehr merkwürdig weil soviel ich weis darf man rein bei einem Notfall also denke ich kann das nicht sein.

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Nyfeler Fabienne

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Muss korrigieren Sie wird vorher noch bei der Polizei anfragen.

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Melanie Pascal

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Ich würde die Wohnung einfach vom Schlossmacher aufmachen lassen. Der Typ kommt nicht mehr zurück. Fenster reparieren und ihm eine reguläre Kündigung senden.

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Michaela Klaus

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Und aus welchem Grund sollen sie ihm Künden? Er bezahlt ja anscheinend die Miete

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Melanie Pascal

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Michaela Klaus ah unten eben den neuen Kommentar gesehen. Aber realistisch gesehen, der kommt doch nicht mehr zurück wenn ihn die Polizei sucht....

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Nyfeler Fabienne

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Haha ? also er ist seit längerer zeit nicht mehr gekommen, Miete wurde aber trotzdem noch überwiesen. aber erst vor 2 wochen und letzte war die Polizei da weil sie Ihn suchen ? .

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Nyfeler Fabienne

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Ja okai müssen sie ja wol so machen, kann ja nicht sein das Ihnen denn zutritt verweigert wird, mir ist klar das der Vermieter nicht einfach rein darf wenn er will aber bei so einem fall.

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Sarah Tombak

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Aber die Miete wurde ja bezahlt..
die Polizei kann wegen verschieden gründen kommen..!

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Nyfeler Fabienne

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Trotzdem kann man uns denn zutritt nicht verweigern wenn sachen ausstehend sind die man machen muss in der Wohnung 😊. Und ich denke ab jetzt wird dann wohl auch keine miete mer kommen da er jetzt weg ist.

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Birgit Rechsteiner

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sind den Mietrückstände da?
Wenn nicht - dann ist das nicht unbedingt "so ein Fall" - Fenster reparieren, sofern es was kaputt macht, wenn offen - das ist aber wohl ok!

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Nyfeler Fabienne

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Bis jetzt nicht die letzte ist noch gekommen seit er weg ist aber wie es jetzt ende monat aussieht mal schauen

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Hol Ger

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Die eleganteste Lösung wäre eine Öffnung der Wohnung durch die Polizei, die ihn ja schon sucht..mal dort anfragen ob sie nicht zur Emittlung in die Wohnung rein müssen. Wenn er die Miete weiter bezahlt, wirds sonst schwierig, etwas zu machen. Er kann sich aufhalten wo er will...aber in Notfällen muss der Vermieter ZUgang zur Wohnung haben und bei einem offenen Fenster im Winter ist da schnell Gefahr im Verzug, die ein Eindringen in die Wohnung rechtfertigt UND es ist auch geboten, um Schaden am Eigentum des Mieters abzuwenden. Schlosser holen...aufbohren lassen, und dann das defekte Fenster und die Reparatur dokumentieren.

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Nyfeler Fabienne

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So danke euch vielmals werden mit der Polizei noch reden und dann das so machen wie viele erwähnt haben 😊. Und dann mal schauen ob noch was kommt oder die kündigung eingereicht wird.

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Patrick L. Surber

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Deine Eltern machen sich strafbar, wenn sie dort einbrechen. Etwas anderes wäre es, wenn der Wasserhahn laufen würde und es in die untere Wohnung tropfen würde. Aber so? vielleicht will er nur gut durchlüften während seinem Urlaub.

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Nyfeler Fabienne

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Das fenster ist seit paar wochen kaputt und meine Eltern haben ihn schon schriftlich informiert das jemand kommen wird zum reparieren und er ist nicht einfach im Urlaub und jetzt im winter kommen schäden die dann meine Eltern bezahlen müssen klar lassen sie das nicht einfach so.

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Nyfeler Fabienne

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Habe jetzt weitere Infos bekommen von meinen Eltern, der Herr wird wol so schnell nicht zurück kommen.

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Susan Stadelmann

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Mit polizei, Wohnung öffnen und ev mit kamera dokumentieren, wohnung kündigen und nach kündigungsfrist räumen lassen, kostet halt alles geld, aber ev kan man möbel etc verkaufen... viel erfolg

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Robert Schweng

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Fabienne Nyfeler hier habe ich zufällig was gefunden:(das könnte interessant sein 😉 )
Gemäss Art. 257h OR darf der Vermieter
Ihre Wohnung betreten, wenn dies für den
Unterhalt, die Wiedervermietung oder den
Verkauf der Liegenschaft nötig ist.
https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:303559ee-8bce-4a0f-9f61-c98e9a93bfe...

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