Guete Obig
Meine Frage bei einem Selbstbehalt Autoversicherung Schaden Vollkasko 1000.00
ist dass richtig dass die Versicherung die Mehrwertsteuer draufschlägt ?

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Kommentare

Walter Büchi

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"Lässt der steuerpflichtige Haftpflichtige den Schaden durch einen Dritten beheben, erbringt ihm dieser Dritte eine steuerbare Leistung. Der Haftpflichtige kann die auf der Rechnung ausgewiesene MWST als Vorsteuer abziehen, sofern die Faktura auf ihn ausgestellt ist (Art. 37 MWSTG) und sich das Schadenereignis im Rahmen seiner steuerbaren geschäftlichen Tätigkeit ereignet hat (Art. 38 ff. MWSTG)."
http://mwst-institut.ch/node/5061

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Andreas Thanner

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Ja das ist richtig. Die Mehrwertsteuer hat der Versicherungsnehmer in jedem Fall nebst dem Selbstbehalt zu übernehmen.

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Tan Ja Eva

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Aha bei Krankenkasse auch ?

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Andreas Thanner

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Ärzte stellen keine Mwst in Rechnung. Die Krankenkasse natürlich auch nicht.

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Thomas Berger

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Tan Ja Eva staht bei dir MWST uf de Prämieabrechnig? 🤔

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Rolf Stüssi

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Also der Selbstbehalt ist der vertraglich in der Police vereinbart wurde, d.h. in Deinem Fall Fr. 1000.00

Nehme an du bist bei der AXA/Winterthur versichert oder?
Die AXA Winterthur meines Wissens die einzige Versicherung, die den Selbstbehalt direkt beim Versicherungsnehmer/in einzieht, sofern Du ein Geschäft oder mehrwertsteuerpflichtig bist, wird dir die Vorsteuer verrechnet.

Normalerweise zahlt die Versicherung die gesamte Rechnung an den Reparaturbetrieb (Garage/Carrosserie) und der Versicherungsnehmer muss den Selbstbehalt an den Reparaturbetrieb zahlen evt. sofern mehrwertsteuerpflichtig auch die Vorsteuer (Mehrwertsteuer)

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