Guete morge mitenand 🤗
Ich wohne imene Mehrfamiliehus wo de eigetümer gwechslet het. ( han nonig mol en neue mietvertrag becho) jetzt het er es baugsuech gmacht um d balkon z vergrössere was am 4. april ahgno worde esch.. (han ah de bauverwaltig ahglüte)
Mini frog jetzt : döf de eigetümer eifach ahfoh ohni eus schriftlech bscheid geh? Ich weiss es jo nonig mol vo ehm, sondern vonere andere mieterin.
Ich han mal gläse das mers müesst 3 mönet vorus schriftlech ahkünde, fendes aber nümme..
Danke im vorus

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Kommentare

Robert Schweng

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Sybille Rellstabhttps://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...

Birgit Rechsteiner 1. Gibt es keinen neuen Mietvertrag - allenfalls einfach eine neue Bankverbindung für die Miete
2. Hey - sooo cool - einen grösseren Balkon - das ist doch genial
3. eine Baugenehmigung ist 1 Jahr gültig (kann auch 2 Jahre gültig sein). Das heisst, es muss nicht zwangsläufig gleich umgebaut werden
4. Nur schon die Logik sagt, dass für einen Umbau / Renovation der Vermieter früh genug auf euch zukommt - soll er einfach irgendwann morgens um 8 Uhr anrücken und alles renovieren? Obwohl auf dem Balkon noch Zeugs rumsteht?
5. 3 Monate ist wohl viel zu früh für solch eine Ankündigung - der Balkon wird eine Weile nicht benützbar sein und es wird eine gewisse Lärmentwicklung geben - das sind beides keine Dinge, die man so früh schon ankündigen muss. Da reichen wohl auch 2 Wochen - oder? Aber, wenn es dich so sehr interessiert - dann ruf an oder schreibe dem Vermieter... der wird dich dann schon informieren - und emfall - Danke sagen für die Verbesserung der Wohnsituation - das wäre dann sicher fällig! 😊

Christine Jochim-Kündig Er wird Euch sicher rechtzeitig informieren du g hast die info das die im Mai anfangen wollen aus NICHT zuverlässigen Quelle Ein Mietzinsaufschlag muss der Vermieter eh drei Monate im Voraus ankündigen.

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